Mündlicher Vertrag nach Kündigung - und nun?!

Hallo!
In meinem Fall wohnen Mieter A und Mieter B in einem Haushalt (Wohngemeinschaft). Beide kündigten im Februar 09, sodass Fristgerecht zum 31.Mai der Vertrag ausläuft. Mit Zustimmung des Vermieters wurde ein „mündlicher Vertrag“ festgelegt:
„Wenn beide Mieter einen Monat vorher eine neue Wohnung haben, könne man ausziehen und der Vertrag ende dann 1 Monat vorher!“

Nun hat sich Mieter A auf Wohnungssuche gemacht, und ist fündig geworden. Mieter B allerdings lässt sich Zeit. Durch Aufforderung zur Wohnungssuche von Mieter A zu Mieter B, stimmte Mieter B dann zu, das auch er ein Wohnung finden wird um eher raus zu kommen.

Schließlich unterschrieb Mieter A schon seinen neuen Vertrag zum 1.5., da Mieter B ja ankündigte er würde auch was finden

  • Nachdem sich nun beide Mietparteien zerstritten haben, macht sich Mieter B KEINE MÜHE mehr eine entsprechende Wohnung zu suchen und zu finden.

Mieter A sitzt nun in der Falle. Hat seine neue Wohnung schon unterschrieben, kommt aber wegen einem zickigen Mieter B nicht aus seinem Vertrag raus.
Um die doppelte finanzielle Belastung zu unterbinden, versucht Mieter A nun doch aus dem Mietvertrag zu kommen, wird das gelingen ?

Immerhin gehen ihm (A) mehrere hunderte Euro durch die Lappen aufgrund von Lustlosigkeit und Zickigkeiten des Mieters B.

Mir wäre sehr geholfen, mfg !!

Hi,

In meinem Fall

bevor hier auf Ja gedrückt wird steht in rot:

Achtung
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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Ausführliche Informationen unter FAQ:1129

also nicht wundern wenn der MOD alles löscht. Das würde auche erklären warum die Motivation zu antworten gegen null geht.

wohnen Mieter A und Mieter B in einem Haushalt
(Wohngemeinschaft). Beide kündigten im Februar 09, sodass
Fristgerecht zum 31.Mai der Vertrag ausläuft. Mit Zustimmung
des Vermieters wurde ein „mündlicher Vertrag“ festgelegt:
„Wenn beide Mieter einen Monat vorher eine neue Wohnung haben,
könne man ausziehen und der Vertrag ende dann 1 Monat vorher!“

Das ist doch kulant vom VM.

Nun hat sich Mieter A auf Wohnungssuche gemacht, und ist
fündig geworden. Mieter B allerdings lässt sich Zeit. Durch
Aufforderung zur Wohnungssuche von Mieter A zu Mieter B,
stimmte Mieter B dann zu, das auch er ein Wohnung finden wird
um eher raus zu kommen.

Stimmt zu etwas rechtzeitig zu finden? Wohl ohne zu wissen ob das klappt. Eine diffuse Abmachung, auf die man sich nicht ernstlich verlassen sollte.

Schließlich unterschrieb Mieter A schon seinen neuen Vertrag
zum 1.5., da Mieter B ja ankündigte er würde auch was finden

Wenn diese Vereinbarung nicht sittenwidrig war und sie sich beweisen läßt würde B Schadensersatz an A zahlen müssen. Aber nur wenn er auch das Gelt hat, ansonsten bliebe A zusätzlich auf seinen Prozesskosten sitzen.

  • Nachdem sich nun beide Mietparteien zerstritten haben,
    macht sich Mieter B KEINE MÜHE mehr eine entsprechende Wohnung
    zu suchen und zu finden.

Wohl weil er weiss, das A ihm nichts anhaben kann, bei so vielen wenns und abers s. o.

Mieter A sitzt nun in der Falle. Hat seine neue Wohnung schon
unterschrieben, kommt aber wegen einem zickigen Mieter B nicht
aus seinem Vertrag raus.

A hätte von B keine Vereinbarung abringen sollen, die er vermutlich nicht einhalten kann, das wurde schon aus der Trägheit der Wohnungssuche deutlich.

Um die doppelte finanzielle Belastung zu unterbinden, versucht
Mieter A nun doch aus dem Mietvertrag zu kommen, wird das
gelingen ?

Warum sollte der VM das Debakel der M bezahlen?

Immerhin gehen ihm (A) mehrere hunderte Euro durch die Lappen
aufgrund von Lustlosigkeit und Zickigkeiten des Mieters B.

Nein, weil der A sich auf einen Menschen verlassen hat, auf dem A sich nicht hätte verlassen sollen. Siehe es als Lehrgeld an und handle in Zukunft weiser.

Mir wäre sehr geholfen, mfg !!

hoffentlich…

mfg MC