wir haben für ein Projekt einen Architekten angagiert, der von uns die Pläne erhalten hat und uns eine Kostenaufstellung gesendet hat. Es kam kein Vertrag zustande, man hat nur über das Projekt gesprochen und die wünsche zu dem Projekt erklärt. als dann lange Zeit nix von dem Architekten kam und wir uns sicher waren das kein Interesse besteht machten wir uns auf die Suche nach einem neuen Architekten.
Dann bekamen wir eine Rechnung des alten Architekten in einer sehr hohen Summe, für eine Arbeit die nicht getätigt worden ist. Müssen wir diese Rechnung nun begleichen oder können wir diese ignorieren da kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist?
Bitte um Antworten…
ich vertrete grundsätzlich die Meinung, dass gar nicht reagieren nur in Ausnahmefällen ein geeigneter Weg ist, Probleme zu lösen.
Falls es sich in Ihrem Fall um einen seriösen Architekten handelt, wird er Gründe haben, warum er Ihnen eine Rechnung geschickt hat. Haben Sie ihn mit irgend etwas beauftragt (z.B. Erkundigungen einzuziehen, sich um etwas zu kümmern, etwas zu beurteilen)? Auch Vorplanungen lösen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure z.B. bereits Kosten aus.
In einer Antwort könnten Sie ihn auffordern, Ihnen die Rechtgrundlage seiner Forderung zu benennen, wenn er das nicht schon getan hat. Natürlich muss ein Architekt seine Tätigkeiten explizit nachweisen.
Ein Vertrag ist nie einseitig, beide Parteien müssen wissen, was sie vereinbaren und was das auslöst. Übrigens: Schon Ihre Frage beweist, dass Sie wissen, das ggflls. auch mündliche Verträge rechtswirksam sein können.
Ob ein ausdrücklich kostenneutrales Vorgespräch oder bereits eine Beratung stattgefunden hat, kann ich nicht beurteilen. Ich würde ersteres aber in einer Anwort behaupten. Geben Sie keine weiteren Erklärungen und warten sie auf die Reaktion. Sollte das Problem eskalieren, nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur
Hallo zurück,
wenn ich das richtig lese hat der Architekt eine Leistung vollbracht: er hat eine Kostenausstellung gemacht(offensichtlich nach Plänen, die er von Ihnen erhalten hat.)
Ein Vertrag bedarf nicht unbedingt der Schriftform.
Ich gehe nach dem Gelesenen davon aus, dass der Anspruch rechtens ist. Das sagt jedoch nicht über die Höhe aus. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Leistung nach der Gebührenordnung (HOAI).
Also erst prüfen, was er in Rechnung gestellt hat und wie er begründet, …
hallo, wie bei allem was mündlich vereinbart ist, können Sie bei einem Streitfall beweisen, daß Sie keinen Auftrag erteilt haben?? Haben Sie Zeugen von diesem Gespräch?? Ein Vertrag muß nicht unbedingt schriftlich erteilt werden.
Gruß juejh Rentner-Architekt