mündlicher Vertrag Rechtskräftig?

Hallo, habe eine Fragen :smile:
mein Freund hatte letzte Woche einen kleine Autounfall, er ist bei ‚Stop-and-go-Verkehr‘ seinem Vorderman rein gefahren, der Schaden war kaum sichbar. Sie habe sich mündlich mit Handschlag geeinigt, das mein Freund dem anderen 50€ überweist und damit ist die Sache gegessen, da sie es ohne Polizei regeln wollte, da der Schade echt kaum sichtbar ist. Zeugen waren auf beiden Seiten keine vorhanden.
Der andere hat die Daten von meinem Freund, doch er hat die des anderen nicht.
Nun hat sich der andere gemeldet und will von meinem Freuns 350€.
Aber mündlich war ja ausgemacht 50€, muss mein Freund dem anderen die ganzen 350€ bezahlen? oder wie ausgemacht die 50€?
Den eig ist ein mündlich mit Handschlag ausgemachter Vertrag auch rechtskräftig, oder?

Ich würde mich über eine Antwort freuen :smile:

Danke

Guten Morgen,

zur Frage: ja, auch ein mündlicher Vertrag ist rechtskräftig. Und es gibt keine Probleme, wenn sich beide Vertragspartner dran halten und es keinerlei Auslegungsschwierigkeiten gibt.

Sofern nicht, ist die Beweislage immer problematisch. Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage und ein Richter hat es schwer, dabei Recht zu sprechen.

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Der andere stellt sich ja einwenig an, da er jetzt von meinem Freund anstatt die ausgemachten 50€, will er jetzt 350€.
Obwohl sie die 50€ münlich mit Handschlag ausgemacht haben.
Also soll er nur die 50€ bezahlen oder?

hi,

grundsätzlich ja mit dem Hinweis auf die - per Handschlag ausgemachte Summe.

Die Frage ist, weshalb der andere Vertragspartner nun mehr Geld als vereinbart hat. Hat er den Handel missverstanden, fichtet er ihn an (falls ja, mit welcher Begründung?).
Ist doch ein höherer Schaden entstanden? Wurde bei dem „Handschlaggeschäft“
explizit weitere Forderungen ausgeschlossen?.

Und genau hier wird die Beweislage schwierig, wenn es sich z. B. um einen Erklärungsirrtum handelt. Deshalb schrieb ich eingangs „grundsätzlich“.

Mein Vorschlag, erst die Gründe für die höhere Summe (mit Hinweis auf die rechtsgültige, mit der Zahlung abschließenden Vereinbarung) erfragen und erst dann entscheiden, ob die 50 Euro zu zahlen sind. Nicht vergessen, dass eine Zahlung einem Anerkenntnis der Schuld gleich kommt.

statt
"Die Frage ist, weshalb der andere Vertragspartner nun mehr Geld als vereinbart hat. "
soll es heißen:
Die Frage ist, weshalb der andere Vertragspartner nun mehr Geld als vereinbart haben will