Hi,
eines Onkels Neffen Bruder schließt mit einem FlächenInhaber einen mündlichen Vertrag ab, der sich auf die Nutzung einer Fläche zum beiderseitigem Vorteil bezieht und mit Handschlag besiegelt wird: eine Seite bietet die Fläche, die andere Seite das Know-how zwecks WertSchöpfung, die beiden Seiten wie abgesprochen hälftig zusteht.
Inwiefern hat dieser VertragsAbschluß RechtsGültigkeit, möchte der Bruder gerne wissen?
liebe Grüße
Christian
Hi,
(kannst du die WikiGepfloGenHeiTen bitte UnTerLassen?)
Inwiefern hat dieser VertragsAbschluß RechtsGültigkeit, möchte
der Bruder gerne wissen?
Es gibt vom Prinzip her keine Verpflichtung, einen Vertrag schriftlich festzulegen. Beim morgendlichen Brötchenkauf schließt du auch einen Kaufvertrag ab, sogar ganz ohne Worte.
Es ist meist sinnvoller, die Vereinbarungen schriftlich zu fixieren, denn der menschliche Geist ist vergesslich.
Ulrich
Inwiefern hat dieser VertragsAbschluß RechtsGültigkeit, möchte
der Bruder gerne wissen?
Mündliche Verträge sind durchaus gültig, allerdings wird es im Streitfall schwierig sein, seine Ansprüche zu beweisen.