mündliches Angebot vom Handwerker mit /ohne MwSt?

Wir haben uns ein mündliches Angebot geben lassen für die Montage von elektrischen Rolläden. Über die MwSt. hat niemand ein Wort verloren. Da ich Privatmann bin und keine Firma bin ich davon ausgegangen, das mir Brutto Preise gesagt werden. Der Handwerker hat jetzt bei der Rechnung aber die MwSt. noch draufgerechnet. Was ist richtig?

Hallo.
Sollte man fragen :netto oder brutto .
Normal alle Preise bei Absprache sind mit MwSt.

hallo

das ist immer schlecht wenn man nichts schriftliches hat. ich denke mit der mwst ist das so ok. die muß jeder zahlen egal ob firma oder privat, nur firmen können sich diese später evt wiederholen. das machen handwerker übrigens gern, das sie mündlich die preise ohne mwst angeben, da sich das angebot natürlich dann günstiger anhört

Liebe Lena!
Bei einem mündlichen Anbot, das möglicherweise auch sonst von keiner weiteren Person mitgehört wurde, steht es relativ schlecht um eine Diskussion. Wer was gesagt und was gefragt hat wird vermutlich im Streitfall immer ungeklärt bleiben. Eine Schlichtung vor Gericht würde im Idealfall in einem Vergleich enden und vermutlich Verhandlungskosten (zumindest anteilig) nach sich ziehen. Das kann teurer kommen als die Mehrwertsteuer einfach jetzt zu akzeptieren.

Sollte bei der Anbots-Verkündung durch den Handwerker eine weitere Person (Zeuge) anwesend gewesen sein und von Dir tatsächlich die Frage gestellt worden sein „… ist dieser Preis inklusive Mehrwertsteuer…“, sowie dann noch die bestätigenden Antwort durch den Handwerker auch so gefallen sein, dass der Zeuge / die Zeugin das ebenso wahrgenommen hat, dann wäre eine Diskussion und Korrektur der Rechnung sinnvoll. Zuerst im direkten Gespräch mit dem Handwerker, wenn das nicht hilft, eventuell unter Einschaltung einer Konsumenten- oder Verbraucher-Schutzkommission und in letzter Konsequenz auch durch gerichtliche Schritte.

Die Frage stellt sich allerdings auch hier, ob der Aufwand und die Nervenbelastung für derartige Maßnahmen in Relation zum Betrag steht.

Wenn kein derartiger Zeuge vorhanden ist und die Frage speziell so auch nicht gestellt wurde, dann würde ich mich hier nicht versuchen, nur um Recht haben zu wollen oder sparen zu können. Auch schriftliche Anbote werden grundsätzlich ohne Mehrwert-Steuer errechnet und dann am Ende zuzüglich (zzgl.) als zu erwartender zahlbarer Betrag angeführt. Selbst diese errechneten Beträge dürfen dann am Ende um einige Prozent differieren und von der Anbots-Summe noch abweichen.

Alles Gute
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Hallo Lena

wenn er nicht ausdrücklich mitgeteilt hat das noch MwSt auf das Agebot drauf kommt, ist als Privatperson davon auszugehen das es sich um Bruttopreise handelt.
Der Handwerker hat in diesen Fall nicht das recht auf seine Rechnung (wenn das angebot mit auszuführenden Arbeiten gleich sind) die MwSt auf die Angebotssumme draufzuschlagen. Ein Problem wird nur die Beweislast wenn sie das Angebot nur mündlich geschlossen haben.

mein vorschlag schreiben sie den handwerker an verweisen sie schriftlich darauf das er mündlich ein angebot abgegeben hat über summe x und sie als Privatperson von einer Bruttosumme ausgegangen sind.
dann kommt es halt darauf an wie sich der Handwerker verhält bzw was er antwortet.

ich hoffe ich konnte helfen