Mündliches Angebot

Hallo,
ich müßte wissen ob ein mündliches Angebot unter Zeugen gültig ist.
Der Fall ich habe einen Motor zur Instandsetzung an einen Motorbauer gegeben, der unterbreitete mir, im Vergleich zu anderen Motorbauern, unter Zeugen ein günstiges Angebot „mündlich“ , nun habe ich die Rechnung erhalten die dieses Angebot um das 1,8 fache überschreitet.

Gibt es eine rechtliche Absicherung???

Gruß und vielen Dank
Kai

Mündliche Verträge haben dieselbe Geltung wie schriftliche. Einziger Unterschied: Beweisbarkeit. Ist ein Zeuge zugegen und glaubwürdig reicht das. Problem: Gegenzeugen…

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Das mit dem Zeugen ist ein Problem, wenn wenn der Ladenbesitzer als Beklagter und der
Monteur es war, der die Absprache machte, als Zeuge auftritt. Dann steht nämlich Wort gegen Wort, weil es zwei gegen zwei sind.

Gruss
Daniel

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Hallo,
ich müßte wissen ob ein mündliches
Angebot unter Zeugen gültig ist.
Der Fall ich habe einen Motor zur
Instandsetzung an einen Motorbauer
gegeben, der unterbreitete mir, im
Vergleich zu anderen Motorbauern, unter
Zeugen ein günstiges Angebot „mündlich“ ,
nun habe ich die Rechnung erhalten die
dieses Angebot um das 1,8 fache
überschreitet.

Gibt es eine rechtliche Absicherung???

Abgesehen von der Beweisbarkeit eines mündlichen Angebotes:
Wurde das Wort „Angebot“ verwendet? Sicherlich wird sich der Monteuer damit herausreden, dass es sich eher um einen Kostenvoranschlag gehandelt habe. Hierbei sind Abweichungen von der genannten Summe gut möglich, da evtl. das gesamte Ausmass des Motorschadens nicht bekannt war. Doch auch in diesem Falle gibt es eine Schmerzgrenze. Wird die überschritten, so muß die Werkstatt vorher nochmal Kontakt aufnehmen und fragen, ob der Schaden auch zu einem höheren Preis noch repariert werden soll. Die Höhe dieser Grenze ist mir leider nicht bekannt. Vieleicht kann Dir hier ein anderer weiterhelfen.

Alex.

Gruß und vielen Dank
Kai