Mündliches Erbe - wie versteuern

Hallo zusammen,

angenommen Person A verstirbt. Im Testament wird verfügt, dass alle Kinder von A das gesamte Vermögen und Besitz vereerbt wird. Nehmen wir nun an A verfügt (mündlich), dass das Geld für die Beerdigung verwendet werden soll und dass das restliche Geld auf alle Enkel geteilt werden soll (wäre auch innerhalb der Familie so akzeptiert worden).

Wie hat man das steuerlich am besten anzugeben? Eigentlich erbt man ja das Geld, aber laut Testament sind die Begünstigten die Kinder - nicht die Enkel. Also könnte man es ja auch als Schenkung der Kinder von A auslegen. Da das deutsche steuerliche Recht ja doch recht komplex ist, könnten da durchaus noch weitere Möglichkeiten in betracht kommen (?)

Falls es hilfreich ist nehmen wir an, dass der Geldbetrag sich im unteren bis mittleren 4 stelligen Bereich befindet.

Über eine Einschätzung eurerseits würde ich mich sehr freuen.

Grüße

das Problem stellt sich gar nicht !

es gilt das geschriebene Testament, jedenfalls solange, bis Person A es zerreißt und ein neues verfasst.
Mündliches Testament gibts hier nicht, wenn es schon ein schriftliches gib und sie voneinander abweichen.
Wenn A das Testament noch ändern kann, sollte er das machen und wie gewünscht die Enkel als Erben einsetzen.
Ist es aber ein Gemeinschaftstestament mit der schon verstorbenen Ehefrau, dann kann man es oft nicht mehr ändern !

Die Kosten der Beerdigung werden immer von der Erbsumme abgezogen, das muss man nicht extra vereinbaren !

Und wenn die Kinder das Erbe annehmen(wie im Testament bestimmt), dann steht es ihnen doch frei, die geringe Summe an ihre Kinder (Enkel des A) zu verschenken.
Die Kinder selbst zahlen keine Steuer, weil Freibetrag 400.000 € .
Und die Enkel des A sind doch die Kinder der Erben, also steht denen bei einer Schenkung auch der volle Freibetrag von 400.000 € zu.

es fällt also so oder so keine Steuer an.

MfG
duck313

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :smile: