Wir haben uns ein Haus zur Miete angesehen und vom Vermieter die 100% Zusage bekommen.
Daraufhin haben wir die jetzige Wohnung geküntigt.
Nach einen sicheren ja hat uns aber der neue Vermiter abgesagt.
Was kann ich jetzt tun?
Ich hab nur einen Monat zeit um einen neuen Wohnraum zu finden.
WIRKSAM IST EIN MÜNDLICHER MIETVERTRAG NUR LEIDER IMMER RECHT SCHLECHT FÜR DENJENIGEN DER DIE ABSAGE BEKOMMT INSOFERN DIESER NICHT EINDEUTIG BEWEISEN KANN DAS DIE ZUSAGE GEGEBEN WURDE.
WENN ES NICHT BEWEISBAR IST DANN HILFT NICHTS ANDERES ALS BEIM NÄCHSTEN MAL ALLES SCHRIFTLICH MACHEN:
VIEL GLÜCK UND VIELE GRÜSSE
MARGRET
Sie können sich trefflich streiten oder sich in der Zeit sehr nervensparend etwas anderes suchen.Ich persönlich würde die 2.Variante , da erfolgversprechender , vorziehen.
Hallo Rene,
da bist Du in einer üblen Situation. Hast Du Zeugen dafür, dass der Vermieter sicher JA gesagt hat? Kann ER Zeugen dafür haben, dass sein JA doch nicht so sicher war?
Es wird schwierig zu beweisen sein. Gültig ist dann letztlich nur ein Mietvertrag mit Unterschrift.Du wirst ihn kaum zwingen können, dem anderen Mieter abzusagen.
Viel Glück bei der neuen Wohnungssuche
Hallo maxrene,diese Frage kann ich leider nicht beantworten.Wichtig ist allerdingst dass Du bei der
Absprache einen Zeugen hattest.Wenn nicht,wird es schwierig.Wende Dich doch bitte an die NRW-Verbraucherzentrale oder den DEUTSCHEN-MIETERBUND.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
erst einmal vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die Frage an mich.
Ich versuche, wie immer, die Frage nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Wenn ihr euch das Haus angesehen habt, welches zur Miete angeboten wurde, der Vermieter euch eine mündliche hundertprozentige Zusage gemacht hat, vielleicht noch mit Handschlag, dann habt ihr mit ihm einen Vertrag geschlossen. In eurem Fall eben einen Mietvertrag, zu den Konditionen, die in eurem Gespräch gesagt / erläutert wurden.
Laut BGB müssen Verträge nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, damit sie ihre Gültigkeit erhalten. Der Nachteil ist gerade jetzt bei euch zu sehen, es gibt nichts, was beweisen kann, damit ihr die Zusage erhalten habt und nicht zufällig andere Leute, die eventuell nach euch kamen und einen höheren Mietsatz zahlen würden. Es wäre gut, wenn ihr vielleicht noch jemanden dabei hattet, der eventuell bezeugen kann, dass der Vermieter euch die Zusage gegeben hat. Wenn nicht, dann rate ich euch, setzt euch so schnell wie möglich mit einem Verbraucherschutz, Mieterbund oder Mieterverein in Verbindung, denn rechtlich gesehen besteht ein Mietvertrag, auch wenn dieser mündlich geschlossen wurde. In den genannten Institutionen sind Fachleute, die euch mit Rat und Tat zur Seite stehen und ganz genau wissen, wie man in diesem, eurem Fall vorgehen muss. Und es kostet nicht gleich so viel, wie eventuell ein Rechtsanwalt.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und wünsche euch viel Glück und Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
1monchen
wenn Ihr ein WIR seid, ist der mündliche Vertrag rechtsverbindlich. D.h. wenn Du einen Zeugen hast, der den mündlichen Vertrag bezeugen kann, also anwesend war gilt die mündliche Zusage.
Ruft Ihn an, teilt ihm das mit. und erklaert ihm das Du nun auf den Vertrag bestehst.
Ob das künftige Mietverhältnis eventuell dann schon von vornherein angekratzt ist, wäre nicht ausgeschlossen, und ob das dann so prickelnd ist, sei dahin gestellt.
Überlege was Du willst, rein rechtlich ist ein mündlicher Vertrag schon gültig, eben mit Zeuge.
Hallo Rene,
da weiß ich keine sichere Antwort. Beim Arbeitsvertrag ist das etwas Anderes- da gilt eine mündliche ZUsage- falls Du Zeugen hast dafür, dass Du eine ZUsage hast, könntest Du die Wohnung evtl einklagen aber dann ist das Mietverhältnis nicht so prikkelnd…
Ich würde beim alten vermieter um Aufschub bitten und ich wünsche euch schnell eine neue und sehr schöne Wohnung!
war die Zusage unter Zeugen ? Im Prinzip kann man einen Mietvertrag auch mündlich abschliessen (Einigung über Mietzins und Mietbeginn etc.) aber dies muss bewiesen werden. Daher ist es immer besser einen schriftlichen Vertrag zu haben - warum habt ihr denn
keinen bekommen ?
Ich würde auf jeden Fall nochmals mit dem Vermieter verhandeln, da Ihr ja schon die alte Wohnung gekündigt hattet. Was war denn der Grund Euch abzusagen ?
Ev. hilft auch ein Rechtsanwalt, ich bin leider nur Laie.
Gibt es für dieses „sichere JA“ irgendwelche Zeugen oder habt ihr darüber irgendwie per Email oder Fax schon korrespondiert?
Ich habe aber den Verdacht, dass ihr alles nur mündlich gemacht habt, und gibt es für euch wohl die so genannte „Beweisnot“.
Nimmt sofort Kontakt zu eurem jetzigen Vermieter auf und bittet ihn um eine Vertragsverlängerung bis ein Mietvertrag für eine neue Wohnung vorliegt. Normalerweise zeigen sich die Vermieter schon verhandlungsbereit, euch für die Suche einer neuen Wohnung eine angemessene Frist einzuräumen.
Lasst euch künftig auf keinen Fall mehr auf mündliche Zusagen oder Absprachen ein, laßt euch alles schriftlich bestätigen, oder bestätigt mündliche Gespräche selbst durch einen Brief nach Gesprächsende, in etwa „Wir nehmen Bezug auf unseren heutigen Termin. Darin waren wir uns einig, dass …“ und führt aus, was genau ihr da besprochen habt. So einen gesprächsbestätigenden Brief solltet ihr (zu Beweiszwecken) mit Einwurf-Einschreiben verschicken, damit wäret ihr auf der sicheren Seite.
Meine Angaben sind nur freie Meinungsäußerungen.
Im konkreten Fall bitte einen Anwalt vor Ort einschalten, damit dieser evtl. die Unterlagen prüfen kann usw.
die Kündigungsfrist in Deutschland beträgt lt BGB 3 Monate. Ziehen sie die Kündigung ihrer jetzigen Wohnung sofort und schriftlich mit belegbarem Rückschein zurück oder machen die Sache persönlich mit dem Vermieter klar.
auf mündliche Zusagen sollte niemand vertrauen, wenn es um die Wohnung geht, das ist eine so wichtige Sache, da sollte jeder Sicherheit haben
leider komme ich erst jetzt dazu, auf Eure Anfrage zu antworten.
Das Problem bei einer mündlichen Zusage ist, dass Aussage gegen Aussage steht. Der Vermieter wird bestreiten, Euch eine Zusage erteilt zu haben - also könnt Ihr nichts beweisen. Deswegen ist es sinnvoll, immer einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.
Kannst Du beweisen - waren z.B. Zeugen dabei - dass der Vermieter Dir/Euch eine Zusage erteilt hat? Wenn dem so ist, kannst Du evtl. klagen, um entstehende Kosten erstattet zu bekommen.
Ich denke, sinnvoll ist, jetzt fix eine neue Wohnung zu finden und es dabei zu belassen, dass der Vermieter Euch draufgesetzt hat. Eine Klage kostet viel Geld und Nerven.
Hallo Rene,
bin erst jetzt aus dem Urlaub zurück, daher die verspätete Antwort.
Generell ist auch ein mündlicher Mietvertrag gültig, die Frage ist aber, ob die Zusage bereits einen Mietvertrag beinhaltet oder nur die Absichtserklärung, einen solchen abzuschliessen.
Hinzu kommt, dass der mündlich geschlossene Vetrag (Mietzeit, Mietzins etc.) auch bewiesen werden muß. Beweispflichtig bist Du.
Ich halte die Angelegenheit aufgrund des speziellen Einzelfalls (Umstände bei den Vertragsverhandlungen) für schwierig zu beurteilen,insbesondere für wenig geeignet für das hiesige Forum.