Mündliches Vertragsrecht - Recht auf Geld?

Hallo,
ich bin seit drei Jahren arbeitslos, habe mich aber zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit meinem Know-How und Wissen einer Firma meine Unterstützung angeboten und mache deutlich mehr, als ich eigentlich machen darf (Akkquisition, Vorträge, Homepage, etc…). Möchte mir so aktiv einen Arbeitsplatz schaffen.

Wir haben damals mündlich vereinbart, das wir aus den Projekten nach Abzug der Materialkosten 50/50 machen und das ich später als GF eingestellt werde.

Seit dem sind auch schon einige 100.000 Euro reingekommen, nur habe ich bisher noch nichts davon gesehen, da ja auch die Firma mit ihren laufenden Kosten aufrechterhalten werden muss (2 Personenbetrieb) . Und da habe ich zugestimmt, bis eben mehr Geld reinkommt.

Theoretisch könnte mir es jetzt gut gehen, aber ich nehme ja Rücksicht auf meinem „Kollegen“ mit seiner Familie und seinen 3 Kindern (womöglich bei mir ein Hilfesyndrom).

Leider gibt es im Moment bei mir Mißstimmung und ich überlege, dass Geld einzuklagen oder Rechnungen zu stellen oder einen Konkurs beim Finanzamt zu beantragen.

Jetzt kommt meine Frage:
Ich habe in Erinnerung, das Verträge schriftlich, mündlich und konkludent geschlossen werden können.
Bei mir trifft eher mündlich/konkludent zu.

Habe ich überhaupt eine Chance, bei Anwendung der Rechtsmittel, an mein Geld zu kommen?

Auf welche Tücken muss ich achten?

Um Hilfe bin ich sehr dankbar und würde mich darüber sehr freuen.

Vielen Dank

Peter

Hallo,

ich bin seit drei Jahren arbeitslos, habe mich aber zu Beginn
der Arbeitslosigkeit mit meinem Know-How und Wissen einer
Firma meine Unterstützung angeboten und mache deutlich mehr,
als ich eigentlich machen darf (Akkquisition, Vorträge,
Homepage, etc…). Möchte mir so aktiv einen Arbeitsplatz
schaffen.

Da Du nach eigenen Angaben arbeitslos bist, offenbar aber für den Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu Verfügung stehst, musst Du Dir zuerst einmal klar werden, das das bisher erhaltene Geld der Bundesanstalt für Arbeit von Dir vollständig zu erstatten sind.

Wenn Du freiwillig auf Dein Einkommen verzichtest, das Du bei späterer besserer Geschäftslage sodann jedoch erhalten sollst, bist Du in einem Arbeirtsverhältnis und hast grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wir haben damals mündlich vereinbart, das wir aus den
Projekten nach Abzug der Materialkosten 50/50 machen und das
ich später als GF eingestellt werde.

Seit dem sind auch schon einige 100.000 Euro reingekommen, nur
habe ich bisher noch nichts davon gesehen, da ja auch die
Firma mit ihren laufenden Kosten aufrechterhalten werden muss
(2 Personenbetrieb) . Und da habe ich zugestimmt, bis eben
mehr Geld reinkommt.

Theoretisch könnte mir es jetzt gut gehen, aber ich nehme ja
Rücksicht auf meinem „Kollegen“ mit seiner Familie und seinen
3 Kindern (womöglich bei mir ein Hilfesyndrom).

Diesen Absatz kommentiere ich nicht.

Leider gibt es im Moment bei mir Mißstimmung und ich überlege,
dass Geld einzuklagen oder Rechnungen zu stellen oder einen
Konkurs beim Finanzamt zu beantragen.

Jetzt kommt meine Frage:
Ich habe in Erinnerung, das Verträge schriftlich, mündlich und
konkludent geschlossen werden können.
Bei mir trifft eher mündlich/konkludent zu.

Habe ich überhaupt eine Chance, bei Anwendung der
Rechtsmittel, an mein Geld zu kommen?

Auf welche Tücken muss ich achten?

Überlege Dir, von was und von wem Du lebst, wer derzeit für den Lebensunterhalt beiträgt. Wenn Du dann mit rehctsmittel an das Geld kommen willst, wirst Du zuerst Dein Arbeitsamt verständigen müssen, dass Du Arbeit hast und Ansprüche hast. Wenn das Amt gezahlt hat, kannst Du Dich dadurch retten, dass Du sämtliche Erstattungsansprüche des Arbeitsamtes anerkennst.

Um Hilfe bin ich sehr dankbar und würde mich darüber sehr
freuen.

Gruss Günter

Hallo,

und Du bist genau einer von denen, die die Arbeitslosen in ein böses Licht rücken lässt!
Du schüttest hier im www Öl ins Feuer für die Leute hier, die ständig auf die Arbeitslosen rumhacken!
Was Du machst, ist wohl klassische Schwarzarbeit!
Klassischer kann man wohl auch nicht reinfallen, glaub doch nicht Du hast mit Deiner Arbeit einen Arbeitsplatz erwirtschaftet hast.

Gruss

Gerd

Hallo Gerd,
ganz schön hart deine Antwort.
Ich finde, ich bin kein typischer Arbeitsloser, da ich nicht auf meinem „Arsch“ faul rumsitzte (wie einige) sondern mir nach unzähligen Absagen jetzt aktiv einen Arbeitsplatz schaffen möchte!!! Immerhin habe ich zwei Berufe und ein abgeschlossenes Studium (mit guten Noten) und bekomme sogar Absagen von Zeitarbeitsfirmen!!!
Und da soll ich einfach rumsitzen…
Aber, mein Arbeitsamt ist über meine Aktivitäten informiert, dass ich nicht nur nen "Faulen mache!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter, danke für deine ausführliche Antwort.
Über das bin ich mir sehr im Klaren!!
Aber ich versuche mich natürlich auch noch zu Bewerben!!!
Für den Arbeitsmarkt stehe ich doch zur Verfügung nur möchte ich eben zweigleisig fahren und mit der vielen Zeit was anfangen!!

Da Du nach eigenen Angaben arbeitslos bist, offenbar aber für
den Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu Verfügung stehst, musst Du
Dir zuerst einmal klar werden, das das bisher erhaltene Geld
der Bundesanstalt für Arbeit von Dir vollständig zu erstatten
sind.

Ich galube langsam, dass ich mir das alles „abschminken“ kann.

Wenn Du freiwillig auf Dein Einkommen verzichtest, das Du bei
späterer besserer Geschäftslage sodann jedoch erhalten sollst,
bist Du in einem Arbeirtsverhältnis und hast grundsätzlich
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wir haben damals mündlich vereinbart, das wir aus den
Projekten nach Abzug der Materialkosten 50/50 machen und das
ich später als GF eingestellt werde.

Seit dem sind auch schon einige 100.000 Euro reingekommen, nur
habe ich bisher noch nichts davon gesehen, da ja auch die
Firma mit ihren laufenden Kosten aufrechterhalten werden muss
(2 Personenbetrieb) . Und da habe ich zugestimmt, bis eben
mehr Geld reinkommt.

Theoretisch könnte mir es jetzt gut gehen, aber ich nehme ja
Rücksicht auf meinem „Kollegen“ mit seiner Familie und seinen
3 Kindern (womöglich bei mir ein Hilfesyndrom).

Diesen Absatz kommentiere ich nicht.

Leider gibt es im Moment bei mir Mißstimmung und ich überlege,
dass Geld einzuklagen oder Rechnungen zu stellen oder einen
Konkurs beim Finanzamt zu beantragen.

Jetzt kommt meine Frage:
Ich habe in Erinnerung, das Verträge schriftlich, mündlich und
konkludent geschlossen werden können.
Bei mir trifft eher mündlich/konkludent zu.

Habe ich überhaupt eine Chance, bei Anwendung der
Rechtsmittel, an mein Geld zu kommen?

Auf welche Tücken muss ich achten?

Wenn es so kommen sollte, was ich nicht glaube, dass ich rückwirkend das ganze Geld bekomme, zahle ich es auch an das AA zurück!!!

Überlege Dir, von was und von wem Du lebst, wer derzeit für
den Lebensunterhalt beiträgt. Wenn Du dann mit rehctsmittel an
das Geld kommen willst, wirst Du zuerst Dein Arbeitsamt
verständigen müssen, dass Du Arbeit hast und Ansprüche hast.
Wenn das Amt gezahlt hat, kannst Du Dich dadurch retten, dass
Du sämtliche Erstattungsansprüche des Arbeitsamtes anerkennst.

Um Hilfe bin ich sehr dankbar und würde mich darüber sehr
freuen.

Gruss Günter

hi peter,

wasman dir so geraten hat und dir unterstellt, na ja, als ich früher noch aktiver hier war war das nicht so, aber schau mer ma,

ich schneide mal ein paar punkte an (es fehlen tatsächlich ein paar weitergehende infos von dir)

  • du kannst selbstverständlich alles einklagen, in d gilt vertragsfreiheit und da gilt gesprocheenes wort -

aaaber du musst das irgendwie beweisen können (zeugen, doku, verträge mit unterschriften, etc.)

  • du hast hier leistung für ne fa. erbracht, die dir (noch) nicht gehört, bzw. bei der du nicht angestellt bist, hier hast du rechte wie copyright, lizensgebühren etc. … ich will das nicht weiter ausschweifen, weil das führt zu weit,

aber falls du keine sauberen beweise erbringen kannst musst du das ganze gaaaaaanz sachte vorbereiten, weichen stellen, beweise erstellen, ratifizieren etc.

lass dir dabei prof. helfen

ansonsten würde ich erst nen prozess anstreben, wenn du genügend „Futter“ für deine nanwalt hast,

aber viel besser ist (frei nach Sun Tsu)

„Wahrhaft siegt der nicht kämpft“

in diesem sinne

uwe

Hallo Uwe,
vielen Dank für die nett Antwort.
Zum Glück habe ich alle Projekte mit Zahlungseingängen notiert.
Nur ist leider meine Unterschrift nicht unter den Verträgen, die zum jeweiligen Projekt gehören. Aber die Kunden kennen mich!!!
Ich könnte nur auf Zahlungseingänge der jeweiligen Firma verweisen.
Ob das ausreichen wird??
Zeugen habe ich auch, da ich ja auch Altkunden von mir mitgebracht habe, die weiter fleißig kaufen und war auch bei Kontaktgesprächen oft mit dabei.

Danke noch mal
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi peter,

vielen Dank für die nett Antwort.
Zum Glück habe ich alle Projekte mit Zahlungseingängen
notiert.
Nur ist leider meine Unterschrift nicht unter den Verträgen,
die zum jeweiligen Projekt gehören. Aber die Kunden kennen
mich!!!

dann lass dir von denen schriftl. bestätigen (z.b. über einen irgendwie gearteten „Geschäftswartungsanbahnungsvertrag“ - sorry ich tappe iim dunkeln deshalb muss ich solche wörter wählen) das sie dich als aussschließlichen ansprechpartner hatten/ haben wollen

Ich könnte nur auf Zahlungseingänge der jeweiligen Firma
verweisen.
Ob das ausreichen wird??

siehe oben - dann jein, mehr ja

Zeugen habe ich auch, da ich ja auch Altkunden von mir
mitgebracht habe, die weiter fleißig kaufen und war auch bei
Kontaktgesprächen oft mit dabei.

siehe oben und/ oder weiter vorher, zieh die elegant dann in deine neue „ICH AG“ (find das wort auch sch…)

dann wirst du auch deinen kritikern gerecht, kriegst ein bienchen vom superminister und brauchst nicht ins gefängniss :wink:,

natürlich verstehen manche leute tatsächlich nicht warum ein arbeitsloser manchmal solche eskapaten machen muss/ will - aber zum straße kehren kannst du immer noch als chemiker - vielleicht erfindest du ja dann dabei ein mittelchen was die kommunen entlastet, dann bekommst du statt haue nene orden - sorry für das gelaber, aber ich hatte mich schon mal aufgeregt, das andere leute statt auf die frage zu antworten … na ja

hoffe es hilft dir irgendwie

uwe