Wie in allen anderen Fällen der Sachbeschädigung auch: Der Verursacher.
Als Verursacher sehe ich hier den Betreiber der Maschine, den Vermieter, der für einen ordnungsgemäßen Zustand haften muss.
Und da liegt das Problem: Wie beweist man, dass die Maschine defekt ist, also kein Bedienungsfehler vorliegt, es sich nicht um die Aneinanderreihung unglücklicher Umstände handelt für die es keinen Schuldigen gibt oder dass man tatsächlich ‚nicht‘ defekte Wäsche eingefüllt hat.
Wäsche zu heiß gewaschen: Thermostat kaputt oder falsch eingestellt.
Wäsche verfärbt: Rost oder war der Verursacher der ‚Vorwäscher‘
Wäsche zerrissen: Falsch eingefüllt oder war die Wäsche schon vorher kaputt.
Abgesehen davon kann es auch Benutzungsordnungen mit Haftungsausschluss geben, die unter Umständen sogar gültig sein könnten.
vnA