der Vermieter wohnt weit ab von seinen Mietobjekten und lässt diese von einem nahen Verwandten mehr oder weniger verwalten. Dies ist nicht ihm Mietvertrag verankert.
Dieser Verwandte meint, er könne immer dann auftauen, wann es ihm beliebt, um die Mietobjekte zu inspzieren. Mehrfache Bitten direkt an ihn bzw. an den Vermieter, dass der Verwandte doch sich kurzfristig anmeldet, sind bisher gescheitert. Er meint, er könne kommen, wann er wolle.
Es geht nicht darum, ihn nicht reinzulassen, nur taucht er gerne zu den ungünstigsten Zeiten auf. Gerne in den Abendstunden.
Ist man nun verpflichtet, ihn ins Haus geschweige in die Wohnung reinzulassen?
Rückfrage:
An welcher Stelle verstößt die Frage gegen FAQ1129? Wegen des Titels?!? Man sollte nicht kleinlicher als kleinlich sein, oder?
Fragt ebib
Und die Frage sollte darauf abzielen, ob sonst irgendwelche rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Kündigung des Mietvertrages, weil kein Einlass gewährt wurde.
Man sollte nicht kleinlicher als kleinlich sein,
oder?
das gehört in diesem forum dazu. ok, die faq ist schon wichtig, aber das ewige geschrei, wenn jemand mal ein „ich“ oder ein „mir“ vergessen hat, nervt mich auch.
Und die Frage sollte darauf abzielen, ob sonst irgendwelche
rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Kündigung des
Mietvertrages, weil kein Einlass gewährt wurde.
also direkte kündigung auf keinen fall. höchstens erstmal eine abmahnung usw. allerdings geht es ja nicht darum, dem vermieter bzw. seinem vertreter den zutritt zu verwehren. bewege mal google dazu. da kommt z.b. sowas bei rum: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html
Es war etwas unglücklich gefragt. Bzw. Wurde eine Frage vergessen: Müsste man mit Konsequenzen rechnen wie Kündigung des Mietvertrages rechnen, weil man keinen Einlass gewährt. Ich meine mal gelesen zu haben, das dies ein Kündigungsgrund sein kann.