Welche Fristen gibt es für Arbeitsamt / Jobcenter für die Bearbeitung von Widersprüchen? Muss man tatsächlich länger als 1 Jahr auf die Bearbeitung warten (es sind jetzt sogar schon 1,5 Jahre). Muss evtl. das Amt die alte (günstigere) Berechnung weiter akzeptieren, wenn es die Fristen - sofern es diese gibt - nicht einhält? Was kann man tun, wenn das Amt einfach nicht reagiert und nur den Eingang des Widerspruchs bestätigt?
Hallo Grußlose,
Was kann man tun, wenn das Amt
einfach nicht reagiert und nur den Eingang des Widerspruchs
bestätigt?
Beschweren, guck http://www.arbeitsagentur.de/nn_298074/Navigation/ze…
Mit freundlichen Grüßen
Otto
Untätigkeitsklage
Muss man tatsächlich länger als 1 Jahr auf die Bearbeitung warten
Ich glaube, nach 3 Monaten kann man Untätigkeitsklage einreichen. Bitte googeln, hab es im Moment vergessen.
Allerspätestens geht es nach 6 Monaten.
Hallo
Schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=26.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=11.0
http://hartz.info/index.php?topic=18.0
http://hartz.info/index.php?board=12.0
Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur:
http://hartz.info/index.php?topic=4623.0
LG
Danke für die vielen Antworten und Hinweise - wie es aussieht, kommt man um eine Klage wohl nicht drumrum; vorher könnte man aber doch nochmal versuchen, wenigsten mit einer Beschwerde den Amtsschimmel zum Laufen zu bewegen!
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es wohl für Ämter keine Frist, in der sie den Widerspruch bearbeitet haben MÜSSEN - es sei denn, man hat das durch Klage eingefordert. Wie praktisch für die Ämter! Viel einfacher wäre es doch, wenn die bisherigen Fakten weiter gelten würden (vor Kürzungen, Streichungen etc., gegen die man Widerspruch eingelegt hat), wenn die Behörden nicht innerhalb einer bestimmten Zeit auf den Widerspruch reagieren. Das würde eine Flut von Klagen verhindern und die Gerichte entlasten.
Für jeden Antragsteller, Steuerzahler etc. gelten automatisch Fristen, nur für Ämter und Behörden nicht …