… Mitgliedern schriftlich, ggf. durch eine neu gedruckte Satzung, zugänglich gemacht werden?
Worum geht es überhaupt? Um einen Verein?
Ja, es handelt sich um einen Verein.
Und dieser hat im März eine Jahreshauptversammlung gemacht, in der Teile der Satzung aber auch der Vereinsordnung geändert wurden.
Nur bis heute haben die Mitglieder weder die neue Satzung noch die neue Vereinsordnung erhalten.
Und hier stellt sich die Frage, ob der Verein diese von sich aus allen zusenden muss, oder ob man als Vereinsmitglied diese anfordern muss.
Da man von der Jahreshauptversammlung auch keine Protokolle erhält, müsste man erst einmal das Protokoll beim Verein einsehen um festzustellen, dass die Satzung geändert wurde, um dann die neue Satzung einzufordern.
Und da frage ich mich, ob der Verein nicht von sich aus, unaufgefordert, die neue Satzung und Vereinsordnung an die Mitglieder versenden muss.
Moin,
du schreibst, dass die Satzung auf einer Mitgliederversammlung geändert wurde (ist auch anders gar nicht möglich).
Ich nehme an, es handelt sich um einen eingetragenen Verein?
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Diese Satzungsänderung musste ja nach dem Gesetz allen Mitgliedern im Einladungsschreiben bekanntgegeben werden, und zwar mit dem Text vor und dem Text nach der Änderung. Damit ist schon mal allen Mitgliedern - sogar denen, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben - die Satzungsänderung bekannt gemacht worden.
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Wenn die Mitglieder kein Protokoll bekommen, muss das Protokoll in der nächsten MV verlesen werden, denn die MV muss es genehmigen.
Wenn Punkt 1 erfüllt ist, muss die geänderte Satzung nicht allen Mitgliedern zugesandt werden, aber sie können sie beim Vorstand anfordern.
Wenn NICHT alles erfüllt ist, wäre die Satzungsänderung nicht rechtens (und würde vom Registergericht gar nicht eingetragen werden).
Bei einem nicht eingetragenen Verein wäre eine Satzungsänderung ohne Erfüllung der vorher unter 1. und 2. dargestellten Punkte nur gültig, wenn
a die Satzung diese Verfahrensweise vorgibt oder
b kein Mitglied die Entscheidung angefochten hat.