Müssen alle Leuchten funktionieren?

Hallo allerseits,

in meinem billigen Auto sind in der vorderen Stoßstange statt der bei teuren Ausführungen vorhandenen Nebelleuchten nur Blinddeckel eingebaut.

Ich will nun der reinen Optik halber dort (gebrauchte) Nebelleuchten einbauen. Von Verkabelung usw. habe ich null Ahnung und ich habe auch nicht vor, die wirklich anzuschliessen. Die sollen nur so aussehen wie echt. :wink:

Komme ich damit durch den TÜV, oder wird der anmeckern, dass die nicht funktionieren?

Viele Grüße
tussi01

Ja, siehe StVZO § 49a (owT)
.

Hmm, ja…

Ob ein als optisches Gestaltungslement aus Glas ohne eingebaute Glühbirne zwangsweise als „lichttechnische Einrichtung“ gilt?

Punkt (8) spricht von „angebrachten Scheinwerfern“, für die eine ausreichende elektrische Energieversorgung vorhanden sein muss. Und wenn du gebrauchte Nebenscheinwerfer montierst, sind das meines Erachtens „angebrachten Scheinwerfer“.

Jan

O-Ton Polizei: Alles wans angebut ist, muß funktionieren.

Alles was man anbauen will, muß Zulassungskonform sein.

Ergo: Weder Glasscheiben noch unverkabelte Scheinwerfer sind zulässig.

MfG