Müssen alle Parteien die Selbstbeteiligung

… der Gebäudeversicherung zahlen ,wenn der Schaden nur von einer Partei ausgeht?
Sagen wir es gibt Partei A, B und C… Partei B hat einen Wasserschaden im Bad, welcher die darunterliegende Wohnung von Partei A beschädigt.
Müssen jetzt, wenn die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt, jedoch eine Selbstbeteiligung von 500€ hat, diese 500€ durch alle drei Parteien getragen werden, oder nur durch die („verantwortliche“) Partei B?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Die Selbstbeleiligung gilt nur für den Verursacher des Schadens, in diesem Fall von A.
B und C sind die Geschädigten und haben mit der Versicherung nur insofern zu tun, das sie der Versicherung die Höhe des Schadens mitteilen oder für eine Schätzung der Kosten, einem Gutachter zutritt in die Wohnung ermöglichen.
LG Marion

Hallo, eigentlich bin ich nicht als Experte für Versicherungsfragen vorgesehen, aber in diesem speziellen Fall kann ich als Besitzerin von 2 Eigentumswohnungen aus eigener Erfahrung sagen, dass, wenn bei Abschluß einer Gebäudeversicherung eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, sich dies auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. Dieser kann dann auf alle Parteien umgelegt werden. Vielleicht können Sie Ihre Frage auch nochmal exakt von Ihrem Versicherungsagenten klären bzw. über Haus-und Grund Beste Grüße - Edith Przedborski