Müssen Anteile im Grundbuch eingetragen werden?

Hallo,
nehmen wir an zwei nicht miteinander verwandte Personen kaufen gemeinsam ein Haus.
Können dann beide im Grundbuch stehen, ohne das eine Aufteilung mit vereinbart wird, oder ist die Aufteilung dann automatisch 50% 50%?

Kann man die Aufteilung des Eigentums dann mittels eines Vertrages regeln? Sprich das dann zwischen den beiden Personen ein Vertrag gemacht wird in dem steht wer welche Räume, den Garten und somit X% des Hauses zu finanzieren hat.

Unabhängig von den möglichen Streitereien, würde das Finanzamt ein solchen Vertrag akzeptieren?

Oder muss immer eine genaue Aufteilung im Grundbuch stehen?
(Auch wenn zum Kaufzeitpunkt dies evtl. noch nicht festlegbar ist?
Gruss
Andreas

Hallo Andreas,

Kann man die Aufteilung des Eigentums dann mittels eines
Vertrages regeln? Sprich das dann zwischen den beiden Personen
ein Vertrag gemacht wird in dem steht wer welche Räume, den
Garten und somit X% des Hauses zu finanzieren hat.

da ein Immobiliengeschäft sowieso der notariellen Form bedarf, was spricht dagegen, all diese Details in eben genau diesem Vertrag zu regeln?
Dort kann dann stehen, daß ein 40:60 -Verhältnis vereinbart wird (oder was auch immer) und auch andere Details.

Gandalf

Können dann beide im Grundbuch stehen, ohne das eine
Aufteilung mit vereinbart wird,

Nein, die eigentumsanteile müssen festgelegt werden.

oder ist die Aufteilung dann automatisch 50% 50%?

Nein, sie können frei festgelegt werden.

Kann man die Aufteilung des Eigentums dann mittels eines Vertrages regeln?

Ja.

Unabhängig von den möglichen Streitereien, würde das Finanzamt
ein solchen Vertrag akzeptieren?

Was geht das FA Euer Vertrag an ? Wenn Euer Vertrag juristisch sauber ist, kann weder das Finanzamt, noch der Postbote oder die Müllabfuhr etwas dagegen einwenden.

Oder muss immer eine genaue Aufteilung im Grundbuch stehen?

Ja, siehe oben.

(Auch wenn zum Kaufzeitpunkt dies evtl. noch nicht festlegbar ist?

Dann muß man sie festlegen.

da ein Immobiliengeschäft sowieso der notariellen Form bedarf,
was spricht dagegen, all diese Details in eben genau diesem
Vertrag zu regeln?
Dort kann dann stehen, daß ein 40:60 -Verhältnis vereinbart
wird (oder was auch immer) und auch andere Details.

Hallo Gandalf,
Es soll ja vertraglich geregelt werden, aber nicht beim Notar.
Es steht dagegen, dass erst nach dem Kauf festgelegt werden kann, wer wieviele Anteile besitzen soll.
z.B. weil die Räume noch umgestalltet werden, die Nutzung noch nicht 100% festgelegt ist …
Oder nach einem Jahr sich die Verhältnisse ändern…
Gruss
Andreas

Können dann beide im Grundbuch stehen, ohne das eine
Aufteilung mit vereinbart wird,

Nein, die eigentumsanteile müssen festgelegt werden.

oder ist die Aufteilung dann automatisch 50% 50%?

Nein, sie können frei festgelegt werden.

Kann man die Aufteilung des Eigentums dann mittels eines Vertrages regeln?

Ja.

Oder muss immer eine genaue Aufteilung im Grundbuch stehen?

Ja, siehe oben.

(Auch wenn zum Kaufzeitpunkt dies evtl. noch nicht festlegbar ist?

Dann muß man sie festlegen.

Mmh ja,nein,ja irgendwie noch nicht ganz klar für mich.

Also, nochmal konkret für mein Verständnis:
Die Aufteilung MUSS im Grundbuch festgelegt werden?
Es MUSS dort stehen z.B. Person A gehören 45% Person B gehören 55%.
Irgendwelche Verträge außerhalb des Grundbuches haben keine Gültigkeit?

Was, wenn dann umgebaut wird und sich damit Wertigkeit somit die Prozente verschieben?
Heißt das, das dann wiederum eine Änderung im Grundbuch erfolgen muss?

Wäre es da eine einfachere Möglichkeit eine Gbr o.ä. zu gründen die das Objekt kauft und die Aufteilung dann per Gesellschaftervertrag zu regeln?

Gruss
Andreas

Die Aufteilung MUSS im Grundbuch festgelegt werden?

Ja.

Es MUSS dort stehen z.B. Person A gehören 45% Person B gehören 55%.

Ich habe noch nie gesehen, dass die Anteile in Prozent angegeben wurden, ich kenne nur Bruchteile, z.B. 1/2, 1/3, 1/4. Aber es kann durchaus sein, dass man auch Prozente angeben kann.

Irgendwelche Verträge außerhalb des Grundbuches haben keine
Gültigkeit?

Natürlich haben Verträge Gültigkeit. Die Eigentumsanteile legst Du vertraglich fest und dann werden sie im Grundbuch eingetragen. Was nicht geht, ist im Grundbuch einzutragen: „Eigentumsanteile wie im Vertrag vom … beschrieben“.

Was, wenn dann umgebaut wird und sich damit Wertigkeit somit
die Prozente verschieben?

Dann muß mand as Grundbuch ändern.

Wäre es da eine einfachere Möglichkeit eine Gbr o.ä. zu
gründen die das Objekt kauft und die Aufteilung dann per
Gesellschaftervertrag zu regeln?

Wie oft denn noch ?

Wäre es da eine einfachere Möglichkeit eine Gbr o.ä. zu
gründen die das Objekt kauft und die Aufteilung dann per
Gesellschaftervertrag zu regeln?

Wie oft denn noch ?

Danke Nordlicht, habs kapiert.
War ja nur so eine Idee :wink:

Gruss
Andreas

Hi,

Wäre es da eine einfachere Möglichkeit eine Gbr o.ä. zu
gründen die das Objekt kauft und die Aufteilung dann per
Gesellschaftervertrag zu regeln?

Wie oft denn noch ?

Danke Nordlicht, habs kapiert.
War ja nur so eine Idee :wink:

Leider ein Kostenintensieve, wenn sie umgesetzt wird. Sobald das Finanzamt es mitbekomnmt, dass ein Immobilie gewerblich genutzt wird schläg sie zu. Privatbesitzer dagegen zahlen bei nicht gewerblichen Einsatz keine Gewerbe bzw. Umsatzsteuer (zZ 19%) im Vermietungsfall.

Also vorher schlau machen, gerade bei Ämtern.

vlg MC