Hallo,
müssen Angestellte oder Beamte beim Ordnungsamt eine Anzeige eines Bürgers aufnehmen oder dürfen sie diese ignorieren? Gibt es das einen Paragraphen, der dies regelt?
Beispielfall: Ein LKW-Fahrer parkt ausserhalb der Öffnungszeiten des Ordnunsamtes immer wieder falsch. Der Bürger macht hieraufhin eine schriftliche Anzeige mit Foto. Muss dies seitens Ordnungsamt bearbeitet werden?
Danke.
Hallo Sid01,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Grüße
heiwei66
Lieber Sid01,
Diese Frage kann ich nicht beantworten, weil mein Fachwissen auf Anzeigen im Sinne von Werbeanzeigen begrenzt ist. Ich könnte bestenfalls meine Meinung äußern, doch die wäre halt nur eine Meinung und würde nicht weiterhelfen. Sorry. LG
Keine Ahnung! Da ich nicht beim Ordnungsamt tätig bin, oder ein ähnliches Probleme noch nicht hatte, kann ich dazu nichts sagen!
Sorry für die verspätete Antwort. Die Frage muss mir irgendwie durchs Netz gegangen sein. Übrigens wundert mich das nicht, denn für diese Frage fehlt mir jede Kompetenz. Da muss ich passen.
Hallo Sd01!
Sorry, die Frage muß bei mir wohl untergegangen sein. Deshalb erst jetz meine Antwort:
Nach meinem Rechtsverständnis würde ich sagen, daß die Mitarbeiter wohl der Anzeige nachgehen müssen. Aber besser ist noch, eine Anzeige direkt bei der Polizei zu machen. da steht man auf der sichersten Seite!
Gruß Klaus H.
Erst einmal finde ich es merkwürdig, dass das hier keiner weiß, obwohl die Antwort logisch ist.
Ich schreibe mal einen Erfahrungsbericht nieder, den ich mit dem Ordnungsamt Düsseldorf hatte:
ich habe dem Ordnungsamt angezeigt, dass beim Kaufland im Bereich TKK die sogenannte „Kühlkette“ (erkläre ich dir, wenn es dich interessiert) unterbrochen wird und auch über der roten Linie hinaus gepackt wird.
Ich bat dort, sich die Sache mal anzusehen. Man versicherte mir, sich das anzuschauen, aber ich habe bisher nichts mehr davon gehört. Und ob die auch da waren, weiß ich nicht.
Grundsätzlich ist das Ordnungsamt dazu verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten nachzugehen. Immerhin ist das ihr Job. Aber anscheinend wird nicht darüber informiert, ob und wie ein/das Ergebnis aussteht (datenschutzrechtliche Gründe). Aber ob die ihrer Pflicht zu 100% nachkommen, ist die andere Frage. Schließlich sind die auch auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen.
Hallo Saviour1981,
erstmal danke für Deine Antwort.
Hier war es etwas anders. Es wurden mehrere Anzeigen gegen den LKW-Halter mit Foto geschrieben. Die ersten Anzeigen wurden auch vom Halter bezahlt. Es ging nicht darum den Halter mit Geldbußen zu bestrafen, sondern es sollte an den verbotenen Stellen nicht mehr geparkt werden, da es zu erheblichen Sichtbehinderungen gekommen ist. Daraufhin wurde das Gepräch beim Bürgermeister gesucht. Dieser Bürgermeister teilte mit, dass es sich hierbei um einen türkischen Geschäftsmann handelt, der
- seinen Führerschein braucht, und
- nicht ständig für das falsche Parken bezahlen soll.
Dass der Halter mit dem LKW immer abends parkt und zu dieser Zeit keine Lieferung ausfährt, sondern nur privat eine Gaststätte aufsucht, hat den Bürgermeister nicht interessiert.
Danach wurde keine Anzeigen mehr berarbeitet. Der Leiter des Ordnungsamtes meinte, dass all diese Anzeigen ungelesen in den Papierkorb wandern. Schriftlich war er leider zu dieser Aussage nicht bereit.
Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat gegen diese zwei Herren brachte wohl etwas Erfolg, denn seit dieser Zeit steht der LKW nicht mehr da. Allerdings müssen alle drei Monate wieder erneut Anzeigen geschrieben werden, weil der Halter des LKW’s dies wohl immer wieder „vergisst“.
Es ist vollkommen richtig, dass das Ordnungsamt auf die Hilfe der Bürger angewiesen ist, zumal in diesem Fall die eigentliche Arbeit des Ordnungsamtes abgenommen wurde.
Dennoch müsste sowas in irgendeinem Gesetz verankert sein, dass das Ordnungsamt dazu verpflichtet ist, diesem nachzugehen.