Guten Tag,
in einer Seniorenwohngemeinschaft für an Demenz erkrankte Menschen wird das Wirtschaftsgeld der Bewohner im Wirtschaftsraum(für jedermann zugänglich) der WG in einer normalen Geldkassette im obersten Regal aufbewahrt. Damit es sicher ist, sollte der Schlüssel von den Mitarbeitern immer abgezogen werden und in den Schlüsselkasten im gleichen Raum, 1 Meter enfernt, gehängt werden.
Als in einigen Nachtwachen eine Leasingkraft Dienst hatte, ist Tage danach aufgefallen das ein Betrag fehlt. Die Leasingkraft war nicht mehr vor Ort. Die Leitung wurde sofort informiert. Es geschah erstmal lange nichts. Dann aufeinmal sprach die Leitung jeden Mitarbeiter an der in den vermeintlichen Tagen Dienst hatte und sagte, das der Betrag durch die Mitarbeiter geteilt wird, und somit sei es wieder ausgeglichen. Leitung meinte, selber schuld, wenn einige den Schlüssel nicht abziehen und in den Schlüsselkasten hängen. Das wäre grob fahrlässig. Ein Mitarbeiter verweigerte die Zahlung, befand sich keinerlei schuldig.Alle anderen Mitarbeiter haben bezahlt, bei der 2. Aufforderung zu zahlen, verweigerte der Mitarbeiter wieder. Die Antwort der Leitung war:„mitgehangen mitgefangen“ und „das sie so unkollegial sein können, hätte ich nie gedacht“
Ist es denn rechtens das Geld von allen Mitarbeitern einzufordern, obwohl der Schuldige nicht ausfindig gemacht werden kann?
Wie kann man in diesem fall weiterhin vorgehen?
Ich danke schon im Vorraus für die Antwort.