Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe einen 18-monatigen Vertrag. Ich möchte nach Beendigung des Vertrages den öffentlichen Dienst verlassen. Meine Frage lautet:
Kann ich meinen jetzigen Vertrag einfach auslaufen lassen oder muss ich den kündigen?
Im Falle einer Kündigung: wie sehen die Fristen aus?
ich glaube dir hilft das TzBfG weiter (siehe unten). Fazit: Du musst gucken, ob in deinem Vertrag ein Kündigungsrecht vereinbart ist! Eine außerordentliche Kündigung (unzumutbare weitere Zusammenarbeit o.ä.) liegt wohl nicht vor.
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Daß man befristete Verträge kündigen muß, haben eigentlich erst die Handy-Provider erfunden Normalerweise mußt du da nichts machen, aber üblicherweise sollte dein Arbeitgeber von sich aus früher oder später auf dich zukommen, dann wirste sowieso beichten müssen. In jedem Fall müßtest du einen neuen Vertrag unterschreiben, wenn in dem jetztigen nicht eine ganz komische ungewöhnliche und von dir leicht zu findende Klausel einer automatischen Verlängerung beinhaltet.
Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe einen 18-monatigen
Vertrag. Ich möchte nach Beendigung des Vertrages den
öffentlichen Dienst verlassen. Meine Frage lautet:
Kann ich meinen jetzigen Vertrag einfach auslaufen lassen oder
muss ich den kündigen?
Also wenn Dein Vertrag zeitlich begrenzt ist, musst Du nicht extra kündigen. Durch die zeitliche Begrenzung ist die „Kündigung“ ja quasi schon ausgesprochen. Einfach auslaufen lassen fertig.