Müssen Ausweise abgegeben werden?

Hallöchen;

Ich hätte eine Frage. Vllt kann mir jemand diese ja beanwortet?!

Wenn man eine Musikveranstaltung besucht und unter 18 Jahre ist, muss man um 0.00Uhr diese Veranstaltung verlassen.
Jetzt meine Frage: Dürfen die Betreiber dieser Veranstaltung die Personalausweise der unter 18jährigen einsammeln, um so kontrollieren zu können, dass diese auch wirklich um Mitternacht die Veranstaltung verlassen. D.h. muss ich der Aufforderung, meinen Ausweis abzugeben nachkommen oder kann ich mich weigern und habe gesetzlich gesehen Recht?!

Wäre nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte!

lG

Hallo
Nein, dieses recht haben sie definitiv nicht. Aber auf der anderen Seite haben sie Hausrecht, sie müssen dich erst gar nicht reinlassen. Eine Alternative wäre vielleicht, wenn Du denen eine Fotokopie gibst. Falls sie diese akzeptieren.
Alles nur meine Meinung, weil ich nichts weiß.
Gru? Stefan

Nee, der Grund ist ja, dass die Ausweise am Eingang gesammelt werden. Ist dann noch ein Ausweiß eines Minderjährigen vorhanden wenn dieser aus Jugendschutzgründen nicht mehr in der Disko sein darf (nach 24 Uhr, glaub ich) wird der Jugendliche z.B. ausgerufen. Geht er nicht freiwillig oder wird nicht gefunden gibts ab dann Hausverbot. Sorgt der Betreiber nämlich nicht für den Jugendschutz kann das eine hohe Geldstrafe oder die Schließung nach sich ziehen. Eine Kopie wäre für diesen Zweck eher nutzlos, dann könnte ein Jugendlicher sagen, er sei schon längst gegangen, hätte die Kopie aber vergessen abzuholen. Einen Ausweis vergisst man nicht so schnell- :wink:

Aber sonst hast zu recht. Niemand muss seinen Ausweis abgeben, aber der Betreiber darf natürlich sagen „Gib den Ausweis ab oder du kommst nicht rein“. Er muss nämlich auch niemanden rein lassen, den er nicht reinlassen möchte. Ergo Hausrecht und Vertragsfreiheit.

Okay, danke!

Hab mir schon fast soetwas ähnliches gedacht. Wollte nur mal nachfragen! Danke nochmal!

lG

Das ist im Übrigen auch so, wenn du für jemand die Aufsicht übernimmst, dabei ist glaub ich irgendwo verankert, dass der Erziehungsberechtigte sogar schriftlich bekannt sein muss (glaub ich, zu meinen, zu wissen!)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das Abgeben des Ausweises ist doch eine Freiwilligkeitsentscheidung (man gibt den Ausweis freiwillig ab, dann darf man rein). Von daher gibt es auch keine Frage nach dem Müssen.
Allerdings wäre die Frage interessant, welche Sorgfaltspflichten den Verwahrer des Ausweises treffen, ob er den Missbrauch verhindern muss oder wie er bei Verlust des Ausweises haften müsste.

Gruss

Iru