Müssen Azubis bei Schäden haften?

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag, meine Tochter ist Azubi bei einem Autohändler. Auf Anweisung des Autoverkäufers sollte sie einen Vorführwagen in die Wäsche fahren und schrammte dabei an der Tür an. Daraufhin meldete meine Tochter den Schaden beim Verkäufer. 2 Wochen später präsentierte der Werkstattmeister wortlos die Rechnung der Reperatur inm Höhe von 200 EUR brutto. Muss meine Tochter den Schaden bezahlen oder greift da die Betriebshaftpflichtversicherung? Oder greift die Betriebshaftpflicht garnicht, weil die Vorführwagen Kaskoversichert mit 1000 EUR Selbstbeteiligung versichert sind? Was sllte meine Tochter am besten jetzt unternehmen? Meine Meinung ist, dass Lehrlinge generell NICHT haften, es sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt, eas ich hier aber ausschließe. Zur Ergänzung: meine Tochter ist ca. 158 cm groß und sollte ein relativ großes Auto fahren.

Danke für die Tipps Ole

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag, meine Tochter ist Azubi bei einem Autohändler. Auf
Anweisung des Autoverkäufers sollte sie einen Vorführwagen in
die Wäsche fahren und schrammte dabei an der Tür an. Daraufhin
meldete meine Tochter den Schaden beim Verkäufer. 2 Wochen
später präsentierte der Werkstattmeister wortlos die Rechnung

Hallo Ole,

ich gehe davon aus, deine GTochter ist im besitz einer Fahrerlaubnis. (Fühgrerschein).

Es war ein auftrag, sie hat nicht selbstständig gehandelt. Oder.

Es war nach lage der dinge / Schilderung keine absicht, kein Vorsatz.

Sie ist also überhaupt nicht dafür haftbar zu machen.

Ich würde keinem Azubi, bei dieser Körpergröße ein solches auto geben.

Ich hoffe, dass der Betrieb einen Betriebsrat hat, und deine Tochter sogar in der Gewerkschaft ist.

erst mal die Forderung ablehnen.

Hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

deiner Tochter alles Gute und Kopf hoch.

Olaf

der Reperatur inm Höhe von 200 EUR brutto. Muss meine Tochter
den Schaden bezahlen oder greift da die
Betriebshaftpflichtversicherung? Oder greift die
Betriebshaftpflicht garnicht, weil die Vorführwagen
Kaskoversichert mit 1000 EUR Selbstbeteiligung versichert
sind? Was sllte meine Tochter am besten jetzt unternehmen?
Meine Meinung ist, dass Lehrlinge generell NICHT haften, es
sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt, eas ich hier
aber ausschließe. Zur Ergänzung: meine Tochter ist ca. 158 cm
groß und sollte ein relativ großes Auto fahren.

Danke für die Tipps Ole

Hallo Ole,
keine Sorge, deine Tochter ist als Azubi, versischert über den Betrieb.
Sollte sie in einem Auftrag ( Vorgesetzter, egal obs der Chef oder dessen Mitarbeiter ), eine Tätigkeit ausführen, in diesem Fall ( Autowaschen von einem Vorführwagen= Betriebsauto), muss der Schaden von der Betriebshaftpflicht übernommen werden. ( Er ist ja auch auf dessen Verkaufsort passiert, also im Betrieb)
Sollte der Chef deswegen einen Aufstand machen, würde ich mir, an deiner Stelle, gut überlegen, ob deine Tochter, die Ausbildung in seinem Betrieb weiterführen
sollte.
Generell sind alle Azubis über die Betriebshaftpflicht versichert.
Sie müsste es, ihrem Chef lediglich melden, sodass er weitere Schritte, zwecks Versicherung in die Wege leiten kann.
Gruss aus Bockenem an dich und deine Tochter,
von Andrea213

Hallo,
Ihre Tochter ist auch als Azubi in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten grundsätzlich genauso zu behandeln, wie jeder andere Angestellte des Autohauses. Hierbei gilt:

  • Vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln führt grundsätzlich zur vollen Haftung.
  • Bei mittlerer bzw. normaler Fahrlässigkeit besteht zwar die Haftung, der Schadensersatzbetrag wird jedoch reduziert.
  • Leichte Fahrlässigkeit führt zu keiner Haftung.
    Welche Form des Verschuldens vorliegt, kann nur anhand des genauen Geschehensablaufes beurteilt werden.

Bis zu welchem Maß sich der Auszubildende an den Kosten beteiligen muss, hängt weiter davon ab, ob er die übertragenen Arbeiten überhaupt schon erledigen konnte und durfte. Die Tätigkeit muss dem Stand der Ausbildung entsprechen. Der Ausbilder muss weiterhin seinen Auftrag klar formulieren, den Lehrling in den Umgang mit Maschinen einweisen und sich davon überzeugen, dass er den Auftrag ordnungsgemäß erledigt. Überfordert er den Azubi hingegen und es entsteht dabei ein Schaden, verringert sich die finanzielle Beteiligung des Azubis.
Zur Beurteilung dieser Frage ist die gesamte bisherige Ausbildung und der Kenntnisstand des Azubis zu beurteilen, Beispielfragen: In welcher Form wurde der Azubi in die konkrete Tätigkeit (Einfahren eines Fahrzeuges) eingewiesen? Wie oft wurde die konkrete Tätigkeit bereits ausgeführt? Wurde der Azubi bei der bisherigen konkreten Tätigkeit vom Ausbilder betreut, beurteilt und angewiesen? Mit welchem Ergebnis?

All diese Fragen kann ich selbstverständlich nicht beantworten.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur
www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo, Ole, ich sehe gerade, dass ich angeblich auf ihre Frage nicht geantwortet habe. Da ist was schief gelaufen, ich habe geantwortet. Nämlich, dass Sie mit Ihrer Einschätung völlig recht haben und Ihre Tochter im Falle eines Abzuges von der Ausbildungsvergütung freundlich schreiben sollte und ggf. klagen muss. Ich hoffe, es hilft Ihnen noch. Sorry! Gruß Brigitte

Hallo,

sorry, ich war krank, daher die späte Antwort. Ich habe im Moment keine Zeit, mich einzulesen. Daher nur kurz das, was ich rel. sicher weiß. Bei sog. gefahrgeneigter Arbeit, und Autofahren würde ich dazu zählen, haftet ein „normaler“ Arbeitnehmer tatsächlich nur bei grober Fahrlässigkeit, ein Azubi erst recht. Der Arbeitgeber hätte vorab die Haftungsfrage klären müssen. Wenn er tstsächlich das Geld verlangt, muss er die Pfändungsfreigrenze beachten. Da liegt ein Lehrling nie drüber. In dem Fall würde ich weiter mit dem Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer reden, damit der vermittelnd eingreift.
Viel Glück!
Ingeborg

Hallo, war meine Antwort bzgl. Versicherung und Haftungsrecht, angekommen?

beantwortet?

beantwortet?

Ja. Vielen Dank!

Ole

Bei mittlere Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit kommt eine anteilige Haftung in Betracht. Dies bedarf aber der weiteren Abwägung (Höhe des Ausbildungsgehaltes, Höhe des Schadens). In dieser Konstellation wie beschrieben, würde ich allerdings sagen, das ihre Tochter nichts zahlen muss. Zumal sie zu der Fahrt mit dem großen Auto beauftragt wurde. Fraglich ist auch, ob von ihr erwartet werden konnte mit solchen Autos umzugehen usw.

Nein, im Leben nicht. Die haben ihre Auto sehr wohl genügend versichert.