Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag, meine Tochter ist Azubi bei einem Autohändler. Auf Anweisung des Autoverkäufers sollte sie einen Vorführwagen in die Wäsche fahren und schrammte dabei an der Tür an. Daraufhin meldete meine Tochter den Schaden beim Verkäufer. 2 Wochen später präsentierte der Werkstattmeister wortlos die Rechnung der Reperatur inm Höhe von 200 EUR brutto. Muss meine Tochter den Schaden bezahlen oder greift da die Betriebshaftpflichtversicherung? Oder greift die Betriebshaftpflicht garnicht, weil die Vorführwagen Kaskoversichert mit 1000 EUR Selbstbeteiligung versichert sind? Was sllte meine Tochter am besten jetzt unternehmen? Meine Meinung ist, dass Lehrlinge generell NICHT haften, es sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt, eas ich hier aber ausschließe. Zur Ergänzung: meine Tochter ist ca. 158 cm groß und sollte ein relativ großes Auto fahren.
Danke für die Tipps Ole