Müssen Azubis bei Schäden haften?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist Azubi bei einem Autohändler. Auf Anweisung des Autoverkäufers sollte sie einen Vorführwagen in die Wäsche fahren und schrammte dabei an der Tür an. Daraufhin meldete meine Tochter den Schaden beim Verkäufer. 2 Wochen später präsentierte der Werkstattmeister wortlos die Rechnung der Reperatur inm Höhe von 200 EUR brutto. Muss meine Tochter den Schaden bezahlen oder greift da die Betriebshaftpflichtversicherung? Oder greift die Betriebshaftpflicht garnicht, weil die Vorführwagen Kaskoversichert mit 1000 EUR Selbstbeteiligung versichert sind? Was sllte meine Tochter am besten jetzt unternehmen? Meine Meinung ist, dass Lehrlinge generell NICHT haften, es sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt, eas ich hier aber ausschließe. Zur Ergänzung: meine Tochter ist ca. 158 cm groß und sollte ein relativ großes Auto fahren. Danke für die Tipps Ole

Lieber Ole,

ich bin derzeit nicht informiert, ob Azubis generell von der Haftung für Schäden beim Arbeitgeber ausgenommen sind.

Ich möchte Dich hier aber lieber an Experten für Arbeitsrecht verweisen. Ich kann Dir hierzu keine verlässliche Auskunft geben. Ich könnte ebenfalls nur Vermutungen anstellen. In meiner betrieblichen Praxis ist ein vergleichbarer Fall noch nicht vorgekommen.

Grüße

Charly

Guten Morgen,

ich sehe das genau wie sie. Ihre Tochter hat weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich gehandelt. Daher kann sie auch nicht schadenersatzpflichtig
gemacht werden.

Sie sollte sich an die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
wenden und sich vom Ausbildungsberater beraten lassen. Die IHK bzw. HWK
(abhängig davon in welchem Beruf Ihre Tochter ausgebildet wird, ob er sich
um einen Handwerksberuf handelt oder einen Handelsberuf) überwacht und
kontrolliert die Berufsausbildung. Der Ausbildungsberater wird Ihre Tochter
über ihre Rechte aufklären und wie sie dem Ausbildenden gegenüber
argumentieren soll. Ggf. wird er selbst das Gespräch mit dem Ausbildenden
suchen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft.

Viele Grüße und viel Erfolg.

Sotiria Ekizoglou

Guten Morgen,

ich sehe das genau wie sie. Ihre Tochter hat weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich gehandelt. Daher kann sie auch nicht schadenersatzpflichtig
gemacht werden.

Sie sollte sich an die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
wenden und sich vom Ausbildungsberater beraten lassen. Die IHK bzw. HWK
(abhängig davon in welchem Beruf Ihre Tochter ausgebildet wird, ob er sich
um einen Handwerksberuf handelt oder einen Handelsberuf) überwacht und
kontrolliert die Berufsausbildung. Der Ausbildungsberater wird Ihre Tochter
über ihre Rechte aufklären und wie sie dem Ausbildenden gegenüber
argumentieren soll. Ggf. wird er selbst das Gespräch mit dem Ausbildenden
suchen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft.

Viele Grüße und viel Erfolg.

Sotiria Ekizoglou

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Hallo!

Leider kann ich dazu nichts antworten, da mein Spezialgebiet das Thema „Märchen“ ist.

http://www.maerchen-ezaehler.de
http://www.maerchenfest.de
http://www.einfachmaerchenhaft.clicknow.ws

Mit freundlichen Grüßen,
Karlheinz Schudt

Richtig, AZUBIS haften generell nicht für entstandene Schäden (bis auf grobe Fahrlässigkeit) - darum heißen sie ja Auszubildende und nicht Facharbeiter.