.Mus ein Baugesuch im Kenntnisgabe mit Befreiungen im Ortschaftsrat, und können diese dann das Baugesuch ablehnen, oder können nur einzelne Befreiungen abgelehnt werden.
Was darf der Gemeinderat hier entscheiden.
Hallo,
das kommt auf die jeweilige Kommunalverfassung des Bundeslandes an und zT auch auf die jeweilige Ortssatzung.
&Tschüß
Wolfgang
Hi Wolfgang,
jetzt sag bloß, Du hast die Frage verstanden?
Schöne Grüße
MM
- ick wunder mir über jarnischt mehr -
Hallo,
in der Verwaltung gilt der Grundsatz
- Zuständigkeit prüfen -egal ob man die Frage/Sachverhalt verstanden hat oder nicht-
Deshalb ist die Frage bzw der Hinweis auf Landesrecht das erste das zu klären ist, egal worum es sich handelt
grüße
miamei
Hi Wolfgang,
Hallo,
jetzt sag bloß, Du hast die Frage verstanden?
Ich glaube schon. Es geht um die evtl. Befugnisse eines Ortschaftsrates, Befreiungen vom Bebauungsplan, die die Baurechtsbehörde genehmigen will, ganz oder teilweise (rechtskräftig) abzulehnen.
Schöne Grüße
MM
- ick wunder mir über jarnischt mehr -
Auch wenn Du es meiner ViKa nicht entnehmen kannst, ich habe mal öffentliches Recht studiert - wenn auch ohne Abschluß.
Zum Beweis habe ich mal obigen Schachtelsatz konstruiert (Grinsmodus AUS)
&Tschüß
Wolfgang