Müssen Behörden mit Klarnamen kommunizieren?

Das habe ich eigentlich sehr deutlich geschrieben:
Mehrere Mitarbeiter kommunizieren über einen Namen.

Es wurde ja auch von anderen richtig wiedergegeben: Egal welche Abteilung schreibt, sie unterschreiben immer mit „E.T.A Hoffmann“. Und nein, nicht bei Bescheiden, sondern bei der „Alltagskommunikation“. (Zahnreinigung, Unterlagen anfragen, etc.). Ob es beim Bescheid ein „Versehen“ war, kann ich nicht beurteilen.
Die Schreiben meinerseits gehen immer an die zentrale Fax-Nummer (jep, hab ich mir extra wieder besorgt für Behörden).

Du hast eine spannende Auswahl an Zitaten zusammengetragen. Ein wichtiges fehlt allerdings:

Danke für deine Zeit und Mühen.
Wünsch dir noch einen schönen Tag.

Hallo Jörg,

Das trifft den Nagel wohl sehr auf den Kopf. Etwas, dass für die KK praktisch ist, muss nicht praktisch für den Bürger sein. Und damit wird Dein Einwand leider zum Bumerang: Wir kommen wieder von der praktischen zur rechtlichen Ebene: Darf sie das? Und es konnte noch niemand die nötige Rechtsnorm dafür benennen.

Auch die Banken fanden es praktisch, AGBs durch stumme Zustimmung zu ändern - rechtlich durften Sie das nicht.

Hier ist es, wie ich jetzt aus der Diskussion so mitnehme, komplizierter:

  • „Normale“ Kommunikation: scheint ohne Zuordenbarkeit zu funktionieren (bisher ohne Rechtsbeleg).
  • Bescheide u.ä. müssen offenbar nachvollziehbar sein (wenn man der Praxis der Behörden Glauben schenken möchte).

Was ich kenne: Schreiben ist ohne Unterschrift gültig. Aber es ist trotzdem einer Abteilung/einer Sachbearbeitung zuordenbar. Hier ist es nicht mehr der Fall, es ist keine Abteilung/Zuständigkeit mehr herauslesbar.

Ausreichen ausgesagt: Ja

Natürlich nicht. Woher auch? Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Die Logik, warum es so erlaubt ist, wurde dir auch schon zum Erbr… erklärt.

Äpfel? Birnen?

Daran ist rein gar nichts kompliziert. Ganz im Gegenteil.

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Hallo lfm001

Äpfel und Birnen:
ja entweder ist mein Beispiel falsch oder es ist für dich nicht nachvollziehbar wofür es steht. Kann ich aus einem Halbsatz nicht heraus lesen. Ist aber auch nur Nebenschauplatz.

Du behauptest, das alles, was nicht verboten sei, erlaubt ist und daher die Identität von Absender verschleiert werden darf bei einer Behörde.

Allerdings haben wir ja bereits hier zwei Beispiele aufgeführt, bei denen dies offensichtlich nicht der Fall ist. Sowohl die Widerspruchsbehörde benennen die Prüfer, als auch das bei Bescheiden diese namentlich gekennzeichnet sind. Und das machen Sie sicherlich nicht freiwillig.

D.h. es gibt sehr wohl Rechtsnormen, die diese von dir postulierte Freiheit einschränken.

Damit ist deine These / Logik widerlegt.

Und auch wenn du sie nochmal und nochmal wiederholst: sie bleibt falsch.

Ich beende die Diskussion mit dir. Mir fehlt hier einfach der sachliche Input. Und Meinungen muss ich nicht diskutieren. Die darf jeder gerne haben.

Moin,

So läuft das hier. Dazu aus https://www.politikundunterricht.de/1_99/puu991u.htm

Ganz anders geht der Rechtsstaat von der Anerkennung der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechtes der Bürger aus. Es spielt eine große Rolle, dass jede Einschränkung der Freiheit des Menschen eine rechtliche Begründung braucht, d. h. also, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Das ist keine uneingeschränkte Freiheit. Mit der entsprechenden rechtlichen Begründung kann diese nämlich Freiheit eingeschränkt werden. Das widerspricht auch nicht dem Prinzip. So what?

-Luno

Hallo Lunochod,

Vielen Dank für deinen Input. Eine schöne Zusammenfassung.
Und auch eine interessanter neuer Blickwinkel.

Wenn ich dich richtig verstehe sagst du,

  1. das Erbringen von Beispielen widerlegt nicht die grundsätzliche Norm und
  2. die Freiheit der Anonymität der Verfasser sei dadurch gedeckt, dass es keine konkrete Gesetzesnorm gäbe und sie daher ihr bürgerliches Freiheitsrecht ausüben.

Dem setze ich entgegen:
Da die Mitarbeiter ja behördlich/staatlich agieren, kann nicht von bürgerlichen Freiheitsrechten gesprochen werden, wenn eine Behörde dem Bürger verschleiert, wer für welches Schreiben verantwortlich ist

Mit der Anonymität der Schreiben wird massiv in mein Recht als Bürger eingegriffen, bestimmte Rechtsmittel einzulegen (Dienstaufsichtsbeschwerde).

Zu erstens: da stimme ich mit dir überein, aber genau nach dieser weiteren Einschränkung im juristischen Sinne suche ich ja. Und so gesehen hast du mir diese Einschränkung (verhindern meines Rechts auf Beschwerde) gegeben.

Auf die Gefahr hin, dass wieder jemand etwas von Äpfel und Birnen schreibt: es gibt eine ähnliche Diskussion mit sehr anderen Vorzeichen in Bezug auf Polizisten bei Demonstrationen und deren Kennzeichnungspflicht. Und ja: bitte nicht vermengen die beiden Diskussionen.

Fun fact am Rande: Es gibt inzwischen wieder Gespräche mit der Krankenkasse (wenn auch immer noch nicht mit dieser ominösen Person die ja eigentlich alle Schreiben schreibt). Und viele der Mitarbeiterinnen, mit denen ich Kontakt habe finden das System auch doof.

Moin,

So ist das, um es kurz zu sagen. Wir haben hier in D auch keinen Kontrahierungszwang, eben weil der nirgends allgemein festgelegt ist. Dass es Branchen gibt, die ihm dennoch unterliegen, muss dann jeweils rechtlich beschlossen werden.

-Luno

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So ein Quatsch.

Es gibt halt ein Gesetz, bei denen die Nennung vorgeschrieben ist. Das bekannteste Beispiel sind die Nennung von Geschäftsführern/Vorständen in Registern und in „geschäftlichen Dokumenten“.

Das Ganze bestätigt meine Aussage, sie widerlegt sie nicht.

Allerdings verdrehst Du eh sowohl meine Antwort wie auch deine Aussagen, auf die ich reagiert hatte.

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