Müssen bei Auszug Wände weiß sein? (Schönheitsrep

Hallo,

ich bin durch das neue „Schönheitsreparatur“-Recht noch nicht ganz durchgestiegen …

Was ist jetzt aktueller rechtlicher Stand der Dinge in Bezug auf Auszug aus einer Mietwohnung:

  • müssen da alle Wände zwingend weiß gestrichen sein?

  • oder müssen sie nur wieder weiß gestrichen werden, wenn man sie vom Vormieter weiß übernommen, aber selbst später z.B. terracotta gestrichen hat?

Die Klausel im Mietvertrag besagt lediglich Standard.

„Der Mieter ist verpflichtet, … Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen …)“

Es besagt aber nichts darüber, ob die Wände bei Auszug terracotta (also farbig) gestrichen bleiben können/dürfen oder ob alles blanko weiß abgegeben werden muss.

können/dürfen oder

ob alles blanko weiß abgegeben werden muss.

so ist es.
Leicht getönte Wände können bleiben, aber terracotta ist schon ziemlich kräftig - daher weißen erforderlich.

Hallo julitemp,
die Wände müssen nicht weiß gestrichen sein. Sie dürfen aber auch nicht abgewohnt oder schmutzig sein. Wenn in der Wohnung geraucht wurde, sollte auf jeden Fall etwas gemacht werden. Terracotta ist nicht jedermann Geschmack und sollte mit dem VM abgesprochen werden.
Gruß Bernd

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