Hallo,
ich bin durch das neue „Schönheitsreparatur“-Recht noch nicht ganz durchgestiegen …
Was ist jetzt aktueller rechtlicher Stand der Dinge in Bezug auf Auszug aus einer Mietwohnung:
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müssen da alle Wände zwingend weiß gestrichen sein?
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oder müssen sie nur wieder weiß gestrichen werden, wenn man sie vom Vormieter weiß übernommen, aber selbst später z.B. terracotta gestrichen hat?
Die Klausel im Mietvertrag besagt lediglich Standard.
„Der Mieter ist verpflichtet, … Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen …)“
Es besagt aber nichts darüber, ob die Wände bei Auszug terracotta (also farbig) gestrichen bleiben können/dürfen oder ob alles blanko weiß abgegeben werden muss.