Müssen beide Nachmieter das Wohnungsprotokoll unterschrieben haben, damit es gültig ist?

Liebe/-r Experte/-in,

im August bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll mit der Nachmieterin und zwei Zeugen durchgeführt. Der Vermieter war nicht dabei, da er alle Rechte an die Nachmieterin abgetreten hat.
Der Lebensgefährte der Nachmieterin zieht ebenfalls in die Wohnung ein. Am Tag der Wohnungsübergabe war er allerdings nicht anwesend. Ich habe meinem ehemaligen Vermieter das Protokoll zu geschickt mit der Aufforderung mir einen Teil der Kaution zurückzuzahlen. Der andere Teil verbleibt zum Zwecke der Jahresabrechnung.
In einem Schreiben erklärt mein Vermieter mir jetzt, dass er das Protokoll nicht anerkennen kann, da der Nachmieter nicht anwesend war, sondern nur seine Freundin, also die Nachmieterin,. Allerdings mit einem Bekannten als Zeugen.

Ist das rechtens?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Anna

Hallo Anna, wenn zu dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Freund gefehlt hat, ist zu klären, ob der zu dieser Zeit bereits im Mietvertrag der Freundin mit gestanden hat. Wenn ja,dann muss er das Protokoll mit unterschreiben und Ihr Vermieter hat Recht mit seiner forderung. Nur- es fällt ihm recht spät ein, dass das fehlt!! Wenn er soooo darauf erpicht ist, war es schon generell unrechtmäßig, dem Nachmieter die Wohnung zu überlssen!!
Hat der Freund zu dieser Zeit nicht bereits im Mietvertrag d.Nachmieterin gestanden, ist seine Unterschrift gegenstandslos. Bevor Sie großen Streit haben, versuchen Sie, die Unterschrift des Freundes noch als Nachtrag zu erhalten. Eine Kautionsrückszahlung kann Ihr Vermieter deshalb NICHT verweigern.
Viel Glück wünscht
Waldi64

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße

Anna

Hallo, liebe Anna man wird immer wieder überrascht von den klugen Vermietern. So auch in Deinem Fall.
Es ist zu prüfen, ob die Nachmieterin schriftlich von dem Vermieter bevollmächtigt war, die Abnahme deiner Wohnung an Stelle des Vermieters vorzunehmen. In dieser Vollmacht müsste ebenfalls der Partner der Nachmieterin als Bevollmächtigter benannt sein. Oder er müsste Dich schriftlich davon unterrichtet haben, dass er die Nachmieterin und ihren Partner beauftragt hat die Wohnungsabnahme /Übergabe vorzunehmen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kannst Du ebenfalls das Protokoll in Abrede stellen und davon ausgehen, dass Du die Wohnung in bezugsgeignetem Zustand übergeben hast.
Sollte er die Nachmieterin beauftragt haben die Wohnungsabnehme vorzunehmen, gilt das Protokoll in vollem Umfange auch für ihn, den die Vollmacht beinhaltet, dass das Protokoll durch die Bevollmächtige Nachmieterin an seiner Stelle gefertigt wurde. Es ist Dir nicht bekannt, ob der Partner ebenfalls Mieter ist, Sollte er ebenfalls Mieter sein, ist in dem Mietvertrag vereinbart, dass die Mieterin und der Mietmieter sich gegenseitig ermächtigen Verbindlichkeiten einzugehen. Ausnahmen gelten nur bei der Kündigung, der Wohnung, da müssen beide Vertragspartner die Kündigung unterschreiben und auch beide eine Kündigung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein dass er bevollmächtigt oder ebenfalls Mietmieter zu sein, kann der Vermieter sich nicht darauf berufen, der Partner sei nicht zugegen gewesen. Auch was soll das, schließlich hätte der Vermieter dafür Rechnung tragen müssen, dass der Parten seiner Nachmieterin zu diesem Termin anwesend gewesen wäre. Nicht Du warst dafür verantwortlich, sondern Dein gewesener Vermieter.

Mit freundlichen Grüßen
Willi

Die Aussage des Vermieters ist Unsinn. Wenn er die Nachmieter beauftragt hat, die Uebergabe für ihn durchzuführen, dann reicht ein Nachmieter, es müssen nicht beide anwesend sein. Ist denn irgend etwas streitig oder unklar im Protokoll oder woher rührt diese Abneigung?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße

Anna.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es könnte sein, dass es um den Teppich in der Wohnung geht. Mit der Nachmieterin haben wir abgeklärt, dass er in der Wohnung bleibt. Ihr Freund war nicht ganz mit ihrer Entscheidung einverstanden und hat sich beim Vermieter beschwert. Allerdings hat sie das Protokoll mit Teppich unterschrieben. Das war am 26.08. 2010.

Viele Grüße

Anna