Hallo Steuerexperten,
Müssen die Ausgabebelege bei einer Einnahmeüberschußrechnung für EKSt oder USt nummeriert werden? Ich habe zwar eine Reihe von Formvorschriften gefunden, aber nirgends etwas über das Nummerieren. In meiner selbstgestrickten Freiberufler-Buchführung liste ich die Ausgaben nach Datum untereinander auf und lege die Belege nach Datum hintereinander. Ich versehe die Ausgabequittung nicht mit einer Nummer, die sich dann in der Auflistung widerfindet.
Ist das korrekt so?? Ich muß die Belege zum Monatsende für eine Umsatzsteuerüberprüfung dem FA schicken und benötige daher eine exakte Antwort.
In dem Zusammenhang kommt mir noch folgende Überlegung: Muß ich denn überhaupt alle Ausgaben in einem Journal o.ä. auflisten? Reichen nicht die vorgeschriebenen Listen Reisekosten, Geschenke, Bewirtung, Umsatzsteuer etc. aus? Muß man eigentlich die Belege nach Zeit (oder Nummer) sortieren oder kann man sie auch wild im Schuhkarton lagern?
nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Vorschriften, wie eine Buchhaltung in den handwerklichen Details auszusehen hat. Was Du treibst muß nachvollziehbar sein. Nun stelle Dir eine Buchprüfung vor und der Mensch vom Finanzamt angelt einen 5 Jahre alten Beleg aus dem Schuhkarton und fragt Dich, wie und wo er die Buchung dafür findet. Wenn Du darauf eine Antwort parat hast, ist alles gut. Wenn nicht, dann ist nichts gut.
Die Erfahrung zeigt, daß man die Belege am günstigsten nicht nach Farbe oder Grad der Zerknitterung, sondern schlicht nach Datum sortiert. Nun machst Du Deine Buchhaltung z. B. als Excel-Tabelle und findest Wochen später noch ein halbes Dutzend Belege in Anzug- und Manteltaschen, in den Lüftungsschlitzen Deines Autos und als Spielzeug Deiner Katze wieder. Lach nicht, das passiert. Das wird ein mühseliges Geschäft, wenn Du den schon vorhandenen Belegen nicht ansiehst, ob sie schon in Deiner Excel-Liste auftauchen. Die Numerierung erleichtert das Auffinden ungemein.
Darüber hinaus bringt manche vermeintliche Mehrarbeit letztlich neben unvermuteter Zeitersparnis auch noch einen besseren Überblick über das Geschehen. So zwingt Dich keiner, Deine Buchhaltung in verschiedene Konten zu unterteilen, z. B. für Miete, Kfz-Kosten, Materialeinkauf, Büromaterial etc. Wenn man das aber völlig freiwillig macht, wird man erstaunt sein, wie wertvoll plötzlich die Buchhaltung für die Übersicht geworden ist. Wenn man sich dazu entschließt, vermerkt man zweckmäßig neben der lfd. Nummer auch noch das Buchungskonto auf dem Beleg. Die Anforderungen des Finanzamtes sind dann plötzlich nur noch ein Nebenaspekt.