Müssen die Flächen von Fenstern und Türen bei

… der Kostenberechnung von der Gesamtfläche der Wohnung abgezogen werden ?

Wie darf man das verstehen?

… der Kostenberechnung von der Gesamtfläche der Wohnung
abgezogen werden ?

Sind in dieser Wohnung die Fenster und Türen im Boden?

Gruß

Stefan

Hallo Kaukel, wenn Du jetzt die Kosten für Tapeten und Farbe meinst…man muss natürlich nur so viel zahlen, wie wirklich benötigt wurde. Die Fenster und Türen werden ja nicht tapeziert und gestrichen. Aber die Arbeit ist an den Fenstern aufwändiger als an Wänden „ohne Hindernis“. Von daher kann so eine Pauschalierung schon möglich sein. Aber so was muss man sinnvollerweise vorher abklären. Wenn aber eine Seite nur aus Fensterfront besteht, dann wäre eine Anrechnung sicher fehl am Platz! LG - Biggi

Hallo!
Such mal nach „VOB Malerarbeiten“
Soviel ich weiß „Aussparungen,z.B.Öffnungen und Nischen (anders behandelt als die Wand) bis 2,5 m² Einzelgröße werden, immer Übermessen“
Gruß Sepp.

Sind in dieser Wohnung die Fenster und Türen im Boden?

In der Frage steht nichts von einem Boden!

Hallo Biggi !

Sicher werden Fenster und Türen nicht mit tapeziert und gestrichen,trotzdem kann es sein,es wird bei der Fläche mitgezählt.

Wie @sepp schon ausführte,übermisst man nach VOB Flächen kleiner als 2,5 m² bei der Abrechnung nach m²-Wandfläche.
Es kommt auf den Vertrag an,der dem Auftrag zugrunde liegt.

Wenn der Maler pauschal abrechnet oder nach Stunden plus Material,dann spielt es keine Rolle.
Wird nach VOB abgerechnet nach Fläche,dann ist es für den Laien scheinbar ungerecht. Das hängt aber mit den Einheitspreisen zusammen,darin sind auch Nebenarbeiten enthalten,die damit abgegolten werden.
Bei größeren Flächen als 2,5 m² Einzelfläche wird dann dieser „Wandteil“ abgezogen.
Übrigens werden nicht etwa alle Fenster und Türflächen addiert und dann wird entschieden ob mehr oder weniger als 2,5 m²,sondern das gilt für alle Einzelfensterflächen.
Sind z.B. 4 Fenster drin 1,0 x 1,5 m,dann wird diese Wand so gemessen,als hätte sie keine Fensteröffnungen,weil je Einzelöffnung kleiner als 2,5 m² ist.
Bei Zimmertüren gilt das auch,denn die sind üblicherweise kleiner als 2,5 m² ( 1,0 x 2,0 m)

MfG
duck313

Hallo duck313, vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt. Meine Ausführungen galten der Erklärung. Aber im Prinzip habe ich das selbe gemeint, wie Du hier schilderst. LG - Biggi