müssen die tapeten runter?

darf eine wohnungsgenossenschaft vom mieter verlangen, bei auszug alle tapeten von den wänden zu entfernen? auch wenn die wohnung erst vor 1,5 jahren neu tapeziert und weiß gestrichen wurde?

(ebenfalls ohne Anrede)

Was steht im Mietvertrag? Wurde die Wohnung mit nackten Wänden übernommen?

(ebenfalls ohne Gruß)

Was steht im Mietvertrag? Wurde die Wohnung mit nackten Wänden
übernommen?

(Mit Anrede) Hallo

Die Tapeten müssen runter! Sag ich als Tapetenentfernengeschädigter Nachmieter. Wie um alles in der Welt kommt jemand auf die Idee Papier an die Wände zu kleistern. Es gibt schöne Farben, Muster kann man reinmachen wenn man will. Weisse Wände sind doch am schönsten, kombiniert mit Bildern sogar unschlagbar.

Also, wer rankleistert soll auch wieder runtermachen, sauber verspachtel und malern, sozusagen als Strafe für soviel Schwachsinn. Gilt übrigens auch für Teppichklebeband!! Erst denken dann …

(Mit Gruss)
Gruss vonsales

Hallo vonsales,

das ist doch wohl Geschmackssache ob jemand Tapeten an den Wänden haben will, oder nicht und bleibt jedem selbst überlassen…
Ausserdem kann man mit Tapeten auch kleine Unebenheiten überdecken…nicht jede Wand ist glatt wie ein Kinderpopo so das man nur Farbe auftragen kann…

Ansonsten kommt es darauf an was im Mietvertrag steht respektive wie man die Wohnung übernommen hat.
Wurde die Wohnung mit Tapeten übernommen und man hat selbst andere Tapeten an die Wand gebracht muß man auch nicht die Tapeten entfernen.
Wurde die Wohnung mit „nackten“ Wänden übernommen muß sie auch so wieder übergeben werden.

LG
Marion