Guten Tag,
Müssen die veröffentlichten Jahresabschlüsse von prüfungspflichtigen Unternehmen im Unternehmensregister oder eBundesanzeiger elektronisch Unterschrieben werden? Falls ja, Wie erfolgt das am kostengünstigsten.
Mit Dank im Voraus
Manni
Guten Tag,
Müssen die veröffentlichten Jahresabschlüsse von prüfungspflichtigen Unternehmen im Unternehmensregister oder eBundesanzeiger elektronisch Unterschrieben werden? Falls ja, Wie erfolgt das am kostengünstigsten.
Mit Dank im Voraus
Manni
Servus,
nein, müssen sie nicht.
Der Auftrag zur Veröffentlichung im e-Bundesanzeiger benötigt allerdings eine einmalige Registrierung, der Zugang zu Veröffentlichungsaufträgen, die online erteilt werden, ist passwortgeschützt.
Hinweis: Es ist nützlich, sich vor Veröffentlichung kundig zu machen, welches Minimum an Daten im jeweiligen Fall (größenabhängig) veröffentlicht werden muss. Ich hab schon viele Veröffentlichungen im e-Bundesanzeiger gesehen, in denen die Leute vor lauter Respekt die Hosen runterlassen, als hätten sie sich in den Jahren vorher immer mit dem Megaphon auf den Balkon gestellt, damit auch ja jeder mitkriegt, was sie genau machen…
Schöne Grüße
MM