Müssen Eltern Studentenunterhalt zahlen?

Hallo an alle Experten, ich bin Student und weiß wie kapp dieses Leben mit wenig Geld ist. Sind meine Eltern dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Bisher weigern sie sich nämlich! Danke für Hilfe!

Denke schon, zumindest für ein Erststudium. Denke die richtige Antwort kann man googeln…ich würde aber erst mal mit den Eltern reden. Sollten die Eltern Unterhalt ablehnen dann kann man sich ja erst mal darauf einigen herauszufinden was das Gesetz da so ‚vorschlägt‘.

Viel Erfolg, Gruß Wolle

Hallo,
ist eher eine rechtliche Frage, wo ich kein Experte bin. Soweit ich weiß ist es Einkommensabhängig.

Hallo Blümchen134,

sorry, das ist nicht mein Fachgebiet. Ich denke, dass Du da im Forumsbereich „Recht“ auch besser aufgehoben bist. Viel Erfolg!
mfg
S. Heddinga

Tut mir leid, ist nicht mein Fachgebiet und kann deshalb leider keine Anwort geben.

google hilft:

http://www.test.de/Studienbeginn-Gut-leben-im-Studiu…

Hallo,

ich kenne mich in Finanz- oder Finanzierungsdingen aus. Mit rechtlichen Unterhaltssachen mußte ich mich bislang - zum Glück - noch nicht auseinander setzen.

Ich hoffe, du findest andere Experten die Dir weiterhelfen können. Zusätzlich hoffe ich, ohne den Hintergrund zu kennen, das sich das mit deinen Eltern wieder einrenkt. Man hat nur ein Paar Eltern - ein das ein Leben lang…

Gruß

V. Wronka

Bis zum Ende der Erstausbildung sind die Eltern verpflichtet Unterhalt zu zahlen; Höhe richtet sich nach Einkommen der Eltern. Wenn sie sich weigern, tritt Sozialamt in Vorlage und holt sich das Geld per Klage von den Eltern zurück.
Student kann für sich selbst auch Kindergeld beantragen.

hallo bluemchen,
wenn du noch nicht 27 jahre alt bist und es dein erststudium ist ohne wenn und aber ja…du kannst den unterhalt notfalls einklagen

hallo bluemchen134,
habe dieser tage 'ne aufstellung (die ging bis 27 jahre) gesehen, unter welchen umstaenden ‚erwachsene‘ kinder vor dem staat noch ‚kinder‘ sind. erkundige dich bei deiner stadtverwaltung nach sprechstundentermin, da wird man dir VERBINDLICH weiterhelfen koennen. zu beruecksichtigen sind soziale umstaende, einkommen etc., das ist etwas fuer die kompetente behoerde,
viel erfolg, gruss flor41

Hallo,
die Eltern müssen zahlen, wenn sie „leistungsfähig“ sind. Früher ging bei Unwilligkeit der Eltern der Anspruch des Studenten mit Hilfe eines „Überleitungsformulars“ an die Stipendienbehörde über.
MfG
Rudi

Ja, das Erststudium auf jeden Fall!
Gruss Wolfgang und viel Erfolg!