müssen Enkelkinder das Geld an Opa zurückzahlen?

Hallo,
bin hier total neu, das ist meine erste gestellte Frage, über eine Antwort würde ich mich wahnsinnig freuen.

Zum Sachverahlt:
Mein Vater hat vor 9 Jahren meinen beiden Kindern (aktuell 14 und 17 J.)Sparbücher eingerichtet (S-Sparplan bei der örtlichen Sparkasse), die seit 2002 mit 50 E mtl. bespart werden. Vor 3 Monaten wurde er zum Pflegefall und wurde in einem Pflegeheim untergebracht. Auf die seine Rente übersteiegenden Kosten wurde beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Nach Durchsicht seiner letzten Kontoauszüge hat der Sachbearbeiter gesehen, dass das Girokonto meines Vaters in der Vergangenheit jeweils mtl. mit 50 € (50 € für meine Tochter und 50 € für meinen Sohn) belastet wurde und vertritt hier die Ansicht, dass es sich hierbei um Schenkungen handelt die zurückgezahlt werden müssen.
Frage: müssen meine Kinder die Sparpläne auflösen und das Geld an den Opa zurückzahlen???

Vielen Dank.

Schenkungen der letzten 10 Jahre können zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig wird.

Von Verwandten ab dem zweiten Grad verlangt die Sozialhilfe kein gegenseitiges Einstehenmüssen (§ 94 Absatz 1 Satz 3 SGB XII)

§ 94 SGB XII - Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen

(1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über.
Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird.
Der Übergang des Anspruchs ist auch ausgeschlossen, wenn die unterhaltspflichtige Person zum Personenkreis des § 19 gehört oder die unterhaltspflichtige Person mit leistungsberechtigten Person vom zweiten Grad an verwandt ist…

Im Erbrecht (§ 1924 BGB) gehören Enkel zur „ersten Ordnung“ - direkte Abkömmlinge sprich direkte Linie - Kinder, Enkel…

In § 94 SGB XII wird aber von Graden gesprochen, um sicher zu gehen würde ich daher die paar Euro investieren und mich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen.

Hallo,

das kann ich nicht sofort beantworten. Ich frage im Amt und melde mich wieder.

Viele Grüße

Ingrid

Zum Sachverahlt:
Mein Vater hat vor 9 Jahren meinen beiden Kindern (aktuell 14
und 17 J.)Sparbücher eingerichtet (S-Sparplan bei der
örtlichen Sparkasse), die seit 2002 mit 50 E mtl. bespart
werden. Vor 3 Monaten wurde er zum Pflegefall und wurde in
einem Pflegeheim untergebracht. Auf die seine Rente
übersteiegenden Kosten wurde beim Sozialamt ein Antrag auf
Kostenübernahme gestellt. Nach Durchsicht seiner letzten
Kontoauszüge hat der Sachbearbeiter gesehen, dass das
Girokonto meines Vaters in der Vergangenheit jeweils mtl. mit
50 € (50 € für meine Tochter und 50 € für meinen Sohn)
belastet wurde und vertritt hier die Ansicht, dass es sich
hierbei um Schenkungen handelt die zurückgezahlt werden
müssen.
Frage: müssen meine Kinder die Sparpläne auflösen und das Geld
an den Opa zurückzahlen???

so, nun konnte ich endlich fragen. Vom Gesetzestext her ist es leider so, dass diese Zahlungen als Schenkungen gewertet werden können, die zurückgezahlt werden müssen, wenn Sozialhilfebedürftigkeit eintritt.
Es liegt wohl im Ermessen des Sozialamtes, bei welchem Betrag die Rückzahlung gefordert wird. Du solltest dich auf alle Fälle in einer Beratungsstelle in eurer Nähe beraten lassen. Adressen findest du hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen.
Vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit, dass die Kinder ihr Geld behalten können. Ich drück euch die Daumen!

Ingrid

Zum Sachverahlt:
Mein Vater hat vor 9 Jahren meinen beiden Kindern (aktuell 14
und 17 J.)Sparbücher eingerichtet (S-Sparplan bei der
örtlichen Sparkasse), die seit 2002 mit 50 E mtl. bespart
werden. Vor 3 Monaten wurde er zum Pflegefall und wurde in
einem Pflegeheim untergebracht. Auf die seine Rente
übersteiegenden Kosten wurde beim Sozialamt ein Antrag auf
Kostenübernahme gestellt. Nach Durchsicht seiner letzten
Kontoauszüge hat der Sachbearbeiter gesehen, dass das
Girokonto meines Vaters in der Vergangenheit jeweils mtl. mit
50 € (50 € für meine Tochter und 50 € für meinen Sohn)
belastet wurde und vertritt hier die Ansicht, dass es sich
hierbei um Schenkungen handelt die zurückgezahlt werden
müssen.
Frage: müssen meine Kinder die Sparpläne auflösen und das Geld
an den Opa zurückzahlen???