Folgender Fall:
Herr S. hat seit 2002 Konten in Österreich und hat die Erträge von diesen Konten in Deutschland nie in der Steuererklärung angegeben. in 2011 verstirbt Herr S.
zu klärende Fragen:
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müssen die Erträge aus österreichischen Konten überhauupt in Dtl. angegeben werden? Habe gelesen, dass es auch in Österreich eine Abgeltungsteuer gibt und diese Abgeltungsteuer von den Erträgen der Deutschen an Dtl. anonym überwiesen wird…
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Wie lange müssten die Ertäge ggf. nachversteuert werden?
-
Müssen die Erben auch für die Nachversteuerung einstehen? wenn ja, wie lange?
-
Wie ist das ganze steuerstrafrechtlich zu sehen?
Kann mir jemand weiterhelfen? wie geht man am besten an die Lösung dieses Falles ran?
Danke!!! 
Hallo!
- müssen die Erträge aus österreichischen Konten überhauupt
in Dtl. angegeben werden? Habe gelesen, dass es auch in
Österreich eine Abgeltungsteuer gibt und diese Abgeltungsteuer
von den Erträgen der Deutschen an Dtl. anonym überwiesen
wird…
In D gibt es erst seit 2009 eine Abgeltungsteuer. Vorher mussten Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden, der ggfls. höher liegt. Gezahlte österreichische Steuer wird abei der deutschen angerechnet.
- Wie lange müssten die Ertäge ggf. nachversteuert werden?
Ggfls. zehn Jahre wenn Seuerhinerziehung voliegt.
- Müssen die Erben auch für die Nachversteuerung einstehen?
wenn ja, wie lange?
Erben erben nicht nur Vermögen sondern auch Schulden. Auch Steuerschulden sind Schulden. Alles was nach Punkt 2 an Steuern festgesetzt werden kann, muss auch gezahlt werden.
- Wie ist das ganze steuerstrafrechtlich zu sehen?
Nicht von Belang. Die Straftat hat der Tote begangen. Die Erben begehen nur eine Straftat wenn sie feststellen dass Steuern hinterzogen wurden und dies dem Finananzamt nicht unverzüglich melden.
Kann mir jemand weiterhelfen? wie geht man am besten an die
Lösung dieses Falles ran?
Unterlagen zusammentragen und sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Gruß
derschwede77
Hallo,
folgende Hinweise
- Der Vertrag von Schengen erlaubt den freien Kapitalverkehr, jedoch unter der Bedingung dass die Erträge in dem Wohnsitzland versteuert werden.
Es gab seit 2005 eine Zinsdirektive die besagste dass auf alle Zinserträge automatisch 15-20 und seit letzten Juli 35% auf die Zinserträge eingenommen werden und anonym in das Heimatland überwiesen werden.
Dies ist jedoch keine Abgeltungssteuer und ersetzt nicht die heimische Steuerpflicht.
- 10 Jahre wie bereits genannt
3+4) Nachversteuerung ändert auch die Erbmasse, strafrechtlich euch bis jetzt nichts vorzuwerfen wenn ihr jetzt die richtigen SChritte einleitet.
Es besteht aber noch die FRage was genau in dem Depot war, sind es nur Aktienfonds oder Einzelaktien die vor dem Stichtag in 2009 gekauft wurden, so wird darauf nur altes Deutsches Recht angewandt.
In dem Fall ist ein Grossteil des Betrages möglicherweise steuerfrei.
Aber bevor ihr euch jetzt direkt an das Finanzamt wendet, ich denke Bänker in Lux, der Schweiz oder ebenfalls in ö sollten hier wissen wie am besten vorgegangen wird.
MfG
S.
Hallo!
- müssen die Erträge aus österreichischen Konten überhauupt
in Dtl. angegeben werden? Habe gelesen, dass es auch in
Österreich eine Abgeltungsteuer gibt und diese Abgeltungsteuer
von den Erträgen der Deutschen an Dtl. anonym überwiesen
wird…
In D gibt es erst seit 2009 eine Abgeltungsteuer. Vorher
mussten Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz
versteuert werden, der ggfls. höher liegt. Gezahlte
österreichische Steuer wird abei der deutschen angerechnet.
wie kann man sich denn dann die österreichische Steuer wiederholen? Denn bezahlt ist sie ja dann bereits…
- Wie lange müssten die Ertäge ggf. nachversteuert werden?
Ggfls. zehn Jahre wenn Seuerhinerziehung voliegt.
ich habe gelesen, dass bei Steuerhinterziehung 10 Jahre nachversteuert werden müssen und bei Steuerverkürzung nur 5 Jahre…
Was ist der Unterschied?
- Müssen die Erben auch für die Nachversteuerung einstehen?
wenn ja, wie lange?
Erben erben nicht nur Vermögen sondern auch Schulden. Auch
Steuerschulden sind Schulden. Alles was nach Punkt 2 an
Steuern festgesetzt werden kann, muss auch gezahlt werden.
- Wie ist das ganze steuerstrafrechtlich zu sehen?
Nicht von Belang. Die Straftat hat der Tote begangen. Die
Erben begehen nur eine Straftat wenn sie feststellen dass
Steuern hinterzogen wurden und dies dem Finananzamt nicht
unverzüglich melden.
Kann mir jemand weiterhelfen? wie geht man am besten an die
Lösung dieses Falles ran?
Unterlagen zusammentragen und sich mit dem Finanzamt in
Verbindung setzen.
Gruß
derschwede77
Hallo,
folgende Hinweise
- Der Vertrag von Schengen erlaubt den freien Kapitalverkehr,
jedoch unter der Bedingung dass die Erträge in dem
Wohnsitzland versteuert werden.
Es gab seit 2005 eine Zinsdirektive die besagste dass auf alle
Zinserträge automatisch 15-20 und seit letzten Juli 35% auf
die Zinserträge eingenommen werden und anonym in das
Heimatland überwiesen werden.
Finde ich das irgendwo im DBA Dtl.-Österreich? Wie kann ich mir die österreichische Steuer wiederholen?
Dies ist jedoch keine Abgeltungssteuer und ersetzt nicht die
heimische Steuerpflicht.
- 10 Jahre wie bereits genannt
10 Jahre aber nur bei Steuerhinterziehung? Ab wann begeht man Steuerhinterziehung?
3+4) Nachversteuerung ändert auch die Erbmasse, strafrechtlich
euch bis jetzt nichts vorzuwerfen wenn ihr jetzt die richtigen
SChritte einleitet.
Es besteht aber noch die FRage was genau in dem Depot war,
sind es nur Aktienfonds oder Einzelaktien die vor dem Stichtag
in 2009 gekauft wurden, so wird darauf nur altes Deutsches
Recht angewandt.
In dem Fall ist ein Grossteil des Betrages möglicherweise
steuerfrei.
Handelt es sich hierbei nicht um österreichische Kapitalerträge, die ich einfach in die Anlage KAP übernehmen muss?? Oder ist hier dann das deutsche Steuerrecht anzuwenden??
Aber bevor ihr euch jetzt direkt an das Finanzamt wendet, ich
denke Bänker in Lux, der Schweiz oder ebenfalls in ö sollten
hier wissen wie am besten vorgegangen wird.
MfG
S.
Was ist in konkretem Fall nun zu unternehmen? Einfach Anlage KAP der letzten 10 Jahre nachreichen???
Danke
Hallo!
Die steuer wird angerechnet sobald die Einnahmen versteuert werden. Dazu gibt es in der Anlage AUS (ausländische Einkünfte) entsprechende Eintragungsmöglichkeiten.
Grob gesagt heißt Steuerhinterziehung „mit Wissen und Wollen“ also dem Hinterzieher war bewusst was er da macht, Verkürzung ist eher so „versehentlich“.
Vorgehensweise bei Hang zur Legalität ist, dass man die ganzen Unterlagen aller Jahre zusammenträgt, die Zinseinnahmen und anrechenbaren Steuern idealerweise teballarisch zusammenfasst getrent ppro Jahr und dies mit einer entsprechenden Erklärung beim Finanzamt einreicht, dass man den Mist geerbt hat und beim Aufräumen festgestellt hat, dass da wohl was nicht versteuert wurde. Vorteil wenn man das ganze tabelerisch zusammenstellt ist, dass man sich normalerweise schenken kann die Formulare auszufüllen.
Falls seitens des Finanzamts Entdeckungsgefhar droht sollte man sich beeilen.
Gruß
derschwede77