Hallo!
Mit einer deutlich lesbaren Auszeichnung dürfte die Nichtannahme von 500 Eur Scheinen zum Teil der AGBs des Verkäufers werden und durch ihre klare Lesbarkeit auch gültig sein.
Die eigentliche Frage, die mich hier interessieren würde, man verziehe mir die Abweichung vom ursprünglichen Thema, ist, was denn eigentlich passieret, wenn man getankt und nur einen 500 Eur Schein in der Tasche hat.
Was passiert?
Muss der Verkäufer die 500 Eur dennoch wechseln?
Muss der Kunde das Auto als Pfand stehenlassen und kleinere Scheine besorgen?
Kann der Kunde seine Personalien aufschreiben und die Zusendung einer Rechnung mit Bankverbindung fordern?
Muss der Kunde dann seinen Ausweis zeigen oder gar als Pfand beim Verkäufer lassen?
Kann der Kunde ohne weiteres ankündigen, mnorgen zu bezahlen?
Irgendwie muss man ein solches Dilemma ja auflösen können, ohne dass der Kunde, z.B. auf dem Land, kilometerweit zu Fuß gehen muss, um Geld zu wechseln.
Eine weitere Frage: kann man heute als Kunde einer Tankstelle in Deutschland davon ausgehen, dass eine Tankstelle EC-Karte oder Kreditkarten akzeptiert?
Wenn nein, wie löst man das Problem, wenn man nur solche dabei hat, kein Cash?
Danke Euch und Grüße,
Mathias
an Tankstellen sehe ich oft ein Schild, das 500€-Scheine aus
Sicherheitsgründen nicht angenommen werden. Aus der Sicht der
Tankstellenpächter verstehe ich das auch.
Ich denke bisher aber, dass auch diese Scheine zu den
gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage dürfen die das verweigern, oder ist dem gar
nicht so?
Dankeschön für Eure Hilfe.
Schmidti