Müssen Geschäfte kein 500€-Scheine annehmen?

Hallo,

an Tankstellen sehe ich oft ein Schild, das 500€-Scheine aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden. Aus der Sicht der Tankstellenpächter verstehe ich das auch.

Ich denke bisher aber, dass auch diese Scheine zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage dürfen die das verweigern, oder ist dem gar nicht so?

Dankeschön für Eure Hilfe.

Schmidti

Ich denke bisher aber, dass auch diese Scheine zu den
gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage dürfen die das verweigern, oder ist dem gar
nicht so?

Ich denke, aufgrund der Vertragsfreiheit. Wenn du tankst und zahlst, kommt ja ein Kaufvertrag zustande. Aber mit wem der Tankwart Verträge schließt, ist seine Sache. Wenn der Tankwart dein Geld oder dein Gesicht nicht mag, muss er dir nichts verkaufen.

Wenn du allerdings jemandem aus einem schon bestehenden Vertrag 500 Euro schuldest (ohne weitere Einschränkung der Zahlungsweise), müsste er den Schein wohl akzeptieren.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Ich denke, aufgrund der Vertragsfreiheit. Wenn du tankst und
zahlst, kommt ja ein Kaufvertrag zustande.

Wenn du allerdings jemandem aus einem schon bestehenden
Vertrag 500 Euro schuldest (ohne weitere Einschränkung der
Zahlungsweise), müsste er den Schein wohl akzeptieren.

Der Vertrag kommt ja schon mit dem Tanken zustande. Daher wäre es ja ein bestehender Vertrag.

Aber wenn es denn ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, kann sich doch die Tanke nicht darüber hinwegsetzen.

Aber trotzdem mal Danke für Deine Antwort
Schmidti

Hallo,

Ich denke, aufgrund der Vertragsfreiheit. Wenn du tankst und
zahlst, kommt ja ein Kaufvertrag zustande.

Wie nimmt der Tankwart dort den Vertrag an?
Und selbst wenn: Auf der Zapfsäule steht ja, daß keine 500er akzeptiert werden, das würde dann ja auch Vertragsbestandteil.

Aber wenn es denn ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, kann
sich doch die Tanke nicht darüber hinwegsetzen.

Wieso nicht - sie kann sich ja weigern, an Leute zu verkaufen, die nur 500er besitzen - das wäre wohl auch kein Fall fürs Antidiskriminierungsgesetz.

LG
Stuffi

Hallo,

Wie nimmt der Tankwart dort den Vertrag an?
Und selbst wenn: Auf der Zapfsäule steht ja, daß keine 500er
akzeptiert werden, das würde dann ja auch Vertragsbestandteil.

Aber nicht, wenn es nur als Schild an der Kasse steht!

Gruß
Falke

Hallo,

Wie nimmt der Tankwart dort den Vertrag an?

So wie die das bei der S-Bahn machen: Konkludentes Verhalten?

Und ja, es könnte ja sein, das man das Schild übersieht. Bei uns gibts wieder einen Tankwart, der für einen tankt. Dem geb ich die Schlüssel und geh zur Kasse. Da seh ich dann kein Schild an der Zapfsäule…

Grüße
Schmidti

Hallo,

Wie nimmt der Tankwart dort den Vertrag an?

So wie die das bei der S-Bahn machen: Konkludentes Verhalten?

ist ja nicht konkludent. Die Schilder hängen ja meist sehr deutlich sichtbar aus. Damit lautet das Angebot „ich verkaufe Sprit an alle, die nicht mit einem 500 Euro-Schein zahlen wollen.“

Klar soweit?

Und ja, es könnte ja sein, das man das Schild übersieht. Bei
uns gibts wieder einen Tankwart, der für einen tankt. Dem geb
ich die Schlüssel und geh zur Kasse. Da seh ich dann kein
Schild an der Zapfsäule…

Das sind aus meiner Sicht uninteressante Detailfragen, genauso „wie groß muß das Schild sein“, „welche Schriftgröße“ usw. Wenn es im Keller hinter einer Tür mit der Aufschrift „Vorsicht, bissiger Tiger“ hängt, werden die darauf vermerkten Zahlungsbedingungen jedenfalls offensichtlich nicht Vertragsbestandteil.

Gruß
Christian

Hallo exc,

Klar soweit?

Leider nicht so ganz und ich will ja auch nicht nerven, aber:

Wiki:
Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang)

Ausnahme:
Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht…

Aber da steht halt nichts von einer Einschränkung von Noten.

Mich hätte halt die Rechtsgrundlage interessiert. Habe leider eh sehr selten 500,- Scheine in der Tasche :wink:

Aber Danke für Eure Antworten.

Schmidti

Hallo,

Wiki:
Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch
dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld
mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann
und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von
Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang)

die Schuld entsteht aber erst bei Vertragsschluß. Wenn die Willenserklärungen nicht zusammenpassen, gibts aber keinen Vertrag.

Mich hätte halt die Rechtsgrundlage interessiert.

http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html

Gruß
Christian

Hallo, Schmidti~

Generell gilt, dass Banknoten unbegrenzt angenommen werden müssen.

Doch laut dem Bundesverband Deutscher Banken gibt es keine Pflicht, einen 500-Euro-Schein zu akzeptieren.
Laden- oder halt Tankstellenbesitzer sind dann aber verpflichtet, die Kunden auffällig darauf hinzuweisen, dass sie keine 500-Euro-Scheine annehmen. Zum Beispiel mit so einem Schild, wie von dir erwähnt.

Übrigens geht es dabei nicht nur um die Gefahr, dass denen Blüten unterkommen könnten. Wenn jeder zweite mit nem 500-Euronen-Schein ankommen würde, müsste die Tanke ja dann auch einen relativ hohen Bestand an Wechselgeld parat haben.

Man sollte doch sowieso darauf achten, dass der Schein, mit dem man zahlen will, in einem angemessenen Verhältnis zur Ware oder Dienstleistung steht.

Kathrina
*noch nie nen 500er in der Hand gehabt hat*

an Tankstellen sehe ich oft ein Schild, das 500€-Scheine aus
Sicherheitsgründen nicht angenommen werden.

Randbemerkung: An Zapfsäulen sehe ich sogar häufig einen Hinweis darauf, dass auch keine 200€-Scheine angenommen werden.

Hallo!

Mit einer deutlich lesbaren Auszeichnung dürfte die Nichtannahme von 500 Eur Scheinen zum Teil der AGBs des Verkäufers werden und durch ihre klare Lesbarkeit auch gültig sein.

Die eigentliche Frage, die mich hier interessieren würde, man verziehe mir die Abweichung vom ursprünglichen Thema, ist, was denn eigentlich passieret, wenn man getankt und nur einen 500 Eur Schein in der Tasche hat.

Was passiert?
Muss der Verkäufer die 500 Eur dennoch wechseln?

Muss der Kunde das Auto als Pfand stehenlassen und kleinere Scheine besorgen?

Kann der Kunde seine Personalien aufschreiben und die Zusendung einer Rechnung mit Bankverbindung fordern?
Muss der Kunde dann seinen Ausweis zeigen oder gar als Pfand beim Verkäufer lassen?

Kann der Kunde ohne weiteres ankündigen, mnorgen zu bezahlen?

Irgendwie muss man ein solches Dilemma ja auflösen können, ohne dass der Kunde, z.B. auf dem Land, kilometerweit zu Fuß gehen muss, um Geld zu wechseln.

Eine weitere Frage: kann man heute als Kunde einer Tankstelle in Deutschland davon ausgehen, dass eine Tankstelle EC-Karte oder Kreditkarten akzeptiert?
Wenn nein, wie löst man das Problem, wenn man nur solche dabei hat, kein Cash?

Danke Euch und Grüße,

Mathias

an Tankstellen sehe ich oft ein Schild, das 500€-Scheine aus
Sicherheitsgründen nicht angenommen werden. Aus der Sicht der
Tankstellenpächter verstehe ich das auch.

Ich denke bisher aber, dass auch diese Scheine zu den
gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage dürfen die das verweigern, oder ist dem gar
nicht so?

Dankeschön für Eure Hilfe.

Schmidti

Danke an alle und…
Hallo,

Die eigentliche Frage, die mich hier interessieren würde, man
verziehe mir die Abweichung vom ursprünglichen Thema, ist, was
denn eigentlich passieret, wenn man getankt und nur einen 500
Eur Schein in der Tasche hat.

Zu DM-Zeiten ist mir das mal passiert. Ich hatte um halb 2 nachts nur einen Tausendmarkschein (jaja, früher war alles besser :wink: )dabei und die Tanke hätte den wohl angenommen, konnte ihn aber nicht wechseln. Ich sollte ein Pfand da lassen. Mein Ersatzrad oder mein Perso. Hab dann den Tausender dort gelassen und bin am nächsten Tag hin.

Aber wie auch immer: Vielen Dank an alle!

Gruß Schmmidti

Hallo,

Irgendwie muss man ein solches Dilemma ja auflösen können,
ohne dass der Kunde, z.B. auf dem Land, kilometerweit zu Fuß
gehen muss, um Geld zu wechseln.

ich würde meinen, daß man in der Praxis eine Lösung findet. Als bei der Bahn die Zugbegleiter noch Fahrkarten verkauft haben, haben sie eben einen Gutschein ausgegeben, wenn sie nicht wechseln konnten. Das steht auch irgendwo in den Beförderungsbedingungen geregelt.

Eine weitere Frage: kann man heute als Kunde einer Tankstelle
in Deutschland davon ausgehen, dass eine Tankstelle EC-Karte
oder Kreditkarten akzeptiert?
Wenn nein, wie löst man das Problem, wenn man nur solche dabei
hat, kein Cash?

Ich kenne mindestens eine, die nur Bargeld akzeptiert. Bei der z.B. deshalb, weil sie gar kein (Festnetz-)Telefon hat. Das steht aber auch klar an den Säulen. Die Tankstelle wird aber zum Jahresende geschlossen. Dann hat man eher das Problem, ob man überhaupt Kraftstoff bekommt oder schon dafür Kilometerweit zur nächsten laufen muß, wollte man doch liegenbleiben.

Cu Rene

Muss der Verkäufer die 500 Eur dennoch wechseln?

Muss der Kunde das Auto als Pfand stehenlassen und kleinere Scheine
besorgen?

Kann der Kunde seine Personalien aufschreiben und die Zusendung
einer Rechnung mit Bankverbindung fordern?
Muss der Kunde dann seinen Ausweis zeigen oder gar als Pfand beim
Verkäufer lassen?

Kann der Kunde ohne weiteres ankündigen, mnorgen zu bezahlen?

Dafür wird’s kein Patentrezept geben. Wird wohl auf die Umstände und auf die beteiligten Personen ankommen. Mir ist es zweimal passiert, dass ich getankt, aber meinen Geldbeutel nicht dabei hatte. Einmal habe ich mein Handy und eine Visitenkarte hinterlassen (damals war ein Handy noch ein seltener Wertgegenstand), einmal meinen Perso.

und wie ist das mit kleineren noten z.B. 20€
hier in hamburg und umgebung weigern sich busfahrer 20er in worten: ZWANZIG EURONEN Scheine anzunehmen. (und das bei fahrkartenpreisen bis 35€, meine normalfahrt für ~= 5€)

wie ist das jetzt mit gesetzlichen zahlungsmittel? ich meine, dass es bei großen scheinen ja begründbar ist, aber in der region? kann man da dem hamburger verkehrsverbund einen strick aus seiner kundenunfreundlichkeit drehen?

Beim Tanken wird das in 5 Jahren nicht mehr …
Auch Hallo,

Hallo,

an Tankstellen sehe ich oft ein Schild, das 500€-Scheine aus Sicherheitsgründen nicht
angenommen werden.
Schmidti

Tja, das wird bald nicht mehr dastehen wenn der Ölpreis damit auch der Benzinpreis weiter steigt. :smile:)

Robert