Müssen Halteverbote zeitlich begrenzt werden?

Hallo!

Ich wohne mitten in der Innenstadt. Ich und mein Lebensgefährte sind beide Berufstätig und auf unser Fahrzeug angewiesen. Leider dürfen wir nur für 1 Fahrzeug pro Haushalt einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ist das zulässig?

Direkt vor meiner Haustür sind Parkplätze vorhanden. Normalerweise darf man dort nur an Werktagen zwischen 8-18 Uhr nicht parken.
Nun war direkt vor meine Haustür eine Veranstaltung angemeldet. Eine Festzelt wurde aufgebaut usw…
Stimmt es, dass ein Halteverbot 4 Tage vorher angemeldet werden muss? Wo steht das?

Sagen wir am 18.X.12 gilt das Halteverbot. Ist es nicht unangemessen dieses Halteverbot ab 0.00 Uhr gelten zu lassen? Am besagten Tag kam ich zu meinem Auto (pünktlich 7.58 Uhr) und hatte ein Knöllchen dran.
Wäre nicht eine zeitliche Beschränkung notwendig? ALso z.B.: ab 0:00 Uhr bzw ab 8 Uhr damit sich Anwohner darauf einstellen können?

Möchte mich gern gegen dieses Knöllchen wehren!

Liebe Grüße!

FAQ:1129 beachten!
Hallo,

zuerst einmal 2 Gegenfragen:

  1. Hast Du die Informationen von wer-weiss-was.de nicht gelesen ?
    siehe: http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/3?entries=…

  2. Wie bist Du denn überhaupt an dein Auto gekommen, wenn direkt vor der Haustür ein Festzelt aufgebaut war ?

Gruß Merger

Was meinst du mit: Hast du die Informationen nicht gelesen?!

Auf was soll mich das denn Hinweisen?
Habe ich kein Recht zu fragen ob jemand Erfahrungen mit der Thematik hat? Habe gehört es gibt auch andere Menschen die in Innenstädten leben?!

Das Festzelt wurde erst am 2. Tag nach Eintreten der Sperrung aufgebaut. Man hat anscheinend einen Tag benötigt um vorhandene Laternen abzubauen.

1 Like

Zitat aus FAQ:1129
Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen regelmäßig gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

Für den Fragenden gilt: Fragen und Antworten sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen dienen. Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.

So, das Ganze umformulieren in „Person A hat ein Knöllchen bekommen, weil…“ und dann werden Sie geholfen!

Gruß
finnie