Hallo!
Ich wohne mitten in der Innenstadt. Ich und mein Lebensgefährte sind beide Berufstätig und auf unser Fahrzeug angewiesen. Leider dürfen wir nur für 1 Fahrzeug pro Haushalt einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ist das zulässig?
Direkt vor meiner Haustür sind Parkplätze vorhanden. Normalerweise darf man dort nur an Werktagen zwischen 8-18 Uhr nicht parken.
Nun war direkt vor meine Haustür eine Veranstaltung angemeldet. Eine Festzelt wurde aufgebaut usw…
Stimmt es, dass ein Halteverbot 4 Tage vorher angemeldet werden muss? Wo steht das?
Sagen wir am 18.X.12 gilt das Halteverbot. Ist es nicht unangemessen dieses Halteverbot ab 0.00 Uhr gelten zu lassen? Am besagten Tag kam ich zu meinem Auto (pünktlich 7.58 Uhr) und hatte ein Knöllchen dran.
Wäre nicht eine zeitliche Beschränkung notwendig? ALso z.B.: ab 0:00 Uhr bzw ab 8 Uhr damit sich Anwohner darauf einstellen können?
Möchte mich gern gegen dieses Knöllchen wehren!
Liebe Grüße!