Müssen handschr. nachtr. Eintrag.abgez. werden

Haus schimmelig. Ich hatte Krebs, daher mußte ich aus gesundheitlichen Gründen ausziehen. Habe Gutachten mache lassen. Positiv. Vermieter und ich machten daher Vertrag. Hier waren nach Zahlung von 5.000,-- € alle Ansprüche aus der Vergangenheit und Zukunft, abgegolten.Ich erhielt das Geld. Nach 6 Monaten meldete sich das RWE bei mir und wollte 1200,–€. Mein Vermieter hatte handschriftlich nur Gas und Strom und die dazugehörigen Zählerstände eingetragen. Nun soll meine Unterschrift, die ja einen ganz anderen Vertrag bestätigt, für diese nachträgliche Eintragung auch gelten!Muß ichdas bezahlen. Hatte dem RWE bereits die Daten, die meine Kinder abgelesen hatte durchgegeben und hierzu eine Schlußrechnung erhalten.

Hallo gopi!
Damit kenne ich mich auch nicht aus!Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Rechtsanwallt einschallten!

Hallo gopi!
Damit kenne ich mich auch nicht aus!Ich würde an deiner

Stelle

auf jeden Fall einen Rechtsanwallt einschallten!

Trotzdem danke!!!

Lg