Müssen Handwerker eine Mittagsruhe einhalten?

Also in einem 6 Parteienhaus wird derzeit eine Wohnung vollrenoviert da dort der „alte“ Mieter ausgezogen ist. Nun sind dort die Handwerker von morgens 7 bis Nachmittags um 16 h zu gangen. Mit allem drum und dran, Bohrhammer, Hammer, usw.

In dem Haus befinden sich jedoch Parteien die kleine Kinder haben (das jüngste ist 6 Monate alt).

Nun mehr die Frage müssen Handwerker auch eine so genannte Mittagsruhe einhalten??? Die Kinder kommen in diesem Haus seit einer Woche nicht mehr dazu ein „schläfchen“ zu halten weil es einfach nur laut ist.

LG hexedei

Hallo (ein Gruß),

was steht im Mietvertrag? Sicher nichts für diesen Fall. Also dürfen sie. Eine rechtliche Regelung gibt es nicht. guck auch http://forum.opusforum.org/forum/about4174.html. findet man mit google:wink:

Gruß
Otto

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Schau mal in der Gemeindeordnung nach. Hier im Haus war der gleiche Fall, laut Gemeindeordnung gelten für Handwerker nicht die gleichen gesetzliche Ruhezeiten wie für die Hausbewohner die sich als Heimwerker betätigen, besonders nicht in der Mittagspause.

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Siehe z.B. www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2004082206.html oder auch bei Google: Für Handwerker gelten die strengen Ruhezeiten wie für die normalen Hausbewohner und Heimwerker nicht. Besonders in der Mittagszeit, früh am Morgen und spät am Abend dürfen sie lärmen.

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Nein, aber…
Hallo,

nein, das müssen sie nicht.
Aber vielleicht könnte auch hier die alte Weisheit „sprechenden Menschen kann geholfen werden…“ weiterführen: die betroffene Famile mit den Kindern könnte ja mal direkt bei den Handwerkern nachfragen, ob besonders laute Einsätze in der Mittagszeit (oder wann die Kinder sonst normalerweise ihr Schläfchen halten) irgendwie anders einzuplanen sind. Bei einer freundlichen Frage ist da doch sicher was zu machen.
Und bei Ansicht eines völlig übermüdeten, quengeligen Kindes an der Hand einer entnervten aber freundlichen Erziehungsperson schmilzt unter Umständen so manches Handwerkerherz dahin…
Viele Grüße und gutes Gelingen und viel Glück dann demnächst mit den neuen Nachbarn
Sophia

Eins noch:

Abgesehen davon dass die HAndwerker keine Ruhe einhalten müssen, besteht natürlich bei Dauerstörung die Möglichkeit die Miete zu mindern…

ElC.

… glücklicherweise nicht!
Hallo Hexedei,

es ist doch keinem Selbstständigen zuzumuten, mindestens 2 Stunden Däumchen zu drehen, damit die Kinder (oder wer auch immer) seine übliche Mittagspause einhalten kann. Ebensowenig ist es den Auftaggebern zuzumuten, diese 2 Stunden Untätigkeit zu bezahlen.

Natürlich haben die Mieter, wenn die Störung länger dauern sollte, das Recht, die Miete entsprechend zu kürzen.

Allerdings kann man, wie hier bereits vorgeschlagen wurde, über alles vernünftig reden. man muß aber auch nicht jeden Käse gleich auf die Goldwaage legen. Ist es denn so schlimm, mal ein paar Tage keine Mittagspause zu haben, wenn der Zeitraum eindeutig begrenzt ist und die Situation sich danach (Renovierung!) verbessert?

Grüße
Gordie

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