Müssen Handwerker über die Kosten reden?

Moin Tokei_ihto,

wenn du überall und immer auf Vordrucken die Kostenpflicht eines Kostenvoranschlags benennst und den Auftrag zum Kostenvoranschlag samt Kostenbenennung unterschreiben lässt, dann bist du eigentlich auf der sicheren Seite.

Warum nur „eigentlich“?
Weil dein Vorgehen dem Verwenden von AGB gegenüber Verbrauchern darstellt. AGB, die überraschend sind und den Verbraucher benachteiligen, können unwirksam sein.

Eine *prominente" Benennung der Kosten - also mit dem Betrag in Euro - hilft dagegen - und wenn diese Kosten nicht utopisch sind.

Beispiel:
Auf der Rückseite des Auftrags steht
AGB
(Viel Text)
Für einfache Kostenvoranschläge sind 1000€ zu bezahlen"
(Noch mehr Text)

Auf der Vorderseite, wo unterschrieben wird, steht: „Es gelten unsere AGB“.

Das wird nicht durchgehen!

Steht dagegen auf der Vorderseite sehr klar und deutlich jedem auf den ersten Blick erkennbar:
„Hiermit beauftrage ich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag. Im Falle der Nichtbeauftragung werden 75€ berechnet“ wirst du kein Problem haben.

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Okay, soviel sind’s nicht, aber ich hatte schon gelegentlich die eine oder andere Diskussion. Vor allem meine Stammesbrüder der Ossis sind in der Frage manchmal problematisch.

Moin,
interessante Diskussion.
Wie ist es aber, wenn ein Rechtsanwalt gefragt wird, ob er einen gerichtlich vertreten will?
Und der verlangt dann für „die Überprüfung“ Geld, ohne es vorher auch nur angekündigt zu haben, schon gar nicht sich Unterschreibenlassen?
Das müsste aber doch auch und viel mehr unter den von @X_Strom zitierten Sachverhalt fallen!?

  • Was meint ihr?

Servus,

Ja, vgl. den von @X_Strom verlinkten § 612 Abs 1 BGB.

Ist übrigens eine andere Sache, mach bitte eine eigene Frage dazu auf.

Schöne Grüße

MM

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