müssen in einem neuen Verein gleich die Kassenrpüfer am Gründungstag gewählt werden? Denn dort sind nur die 7 Gründungsmitglieder.
Oder geht dies auch noch später?
Müssen in einem neuen Verein gleich die Kassenprüfer am Gründungstag gewählt werden?
Hallo Nile 1910,
vielen Dank für die interessante Fragestellung.
Die Antwort ist schlicht : Nein.
Wichtig sind dabei nur 2 Punkte:
In der Vereinssatzung muss eine Festlegung erfolgen, wer wieviele Kassenprüfer für den Verein wählt, was ja am sichersten die Mitgliederversammlung entscheiden sollte. Denn gegenüber der Mitgliederversammlung sollen ja die Kassenprüfer ihren Prüfungsbericht abgeben. Es wäre dann also ausreichend, die Kassenprüfer in deer zweiten Mitgliederversammlung zu wählen.
Zweitens ist darauf zu achten, dass die Kassenprüfer kein Vorstandsamt zeitgleich bekleiden, da dann keine echte neutrale Kontrolle möglich wäre, denn wer kann sich schon selbst fair kontrollieren …
Die detaillierteste Darstellung zur Kassenprüfung findet man im Internet hier:
http://www.kanzlei-uffeln.de/ku/vr/Aufsatz%20Kassenp…
Na dann eine gute Vereinsgründung und bei Rückfragen einfach nochmals melden.
Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.
http
Müssen in einem neuen Verein gleich die Kassenprüfer am Gründungstag gewählt werden?
Hallo Nile 1910,
vielen Dank für die interessante Fragestellung.
Die Antwort ist schlicht : Nein.
Wichtig sind dabei nur 2 Punkte:
In der Vereinssatzung muss eine Festlegung erfolgen, wer wieviele Kassenprüfer für den Verein wählt, was ja am sichersten die Mitgliederversammlung entscheiden sollte. Denn gegenüber der Mitgliederversammlung sollen ja die Kassenprüfer ihren Prüfungsbericht abgeben. Es wäre dann also ausreichend, die Kassenprüfer in deer zweiten Mitgliederversammlung zu wählen.
Zweitens ist darauf zu achten, dass die Kassenprüfer kein Vorstandsamt zeitgleich bekleiden, da dann keine echte neutrale Kontrolle möglich wäre, denn wer kann sich schon selbst fair kontrollieren …
Die detaillierteste Darstellung zur Kassenprüfung findet man im Internet hier:
http://www.kanzlei-uffeln.de/ku/vr/Aufsatz%20Kassenp…
Na dann eine gute Vereinsgründung und bei Rückfragen einfach nochmals melden.
Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.
Hi,
spitze für die schnelle Antwort und vielen Dank!
Hilft uns sehr!
Lieben Gruß
Hallo nile 1910,
das kommt eigentlich auf eure Satzung an, denn in dieser legt Ihr ja fest, wer, wann, für wie lange gewählt wird und wie euer Verein nach außen vetreten wird. Mir ist keine Vorschrift bezüglich der Kassenprüfer bekannt. Am Ende kommt es vor allem darauf an, dass die Unterlagen für die Abrechnung sowohl für euren Verein als auch fürs Finanzamt ordentlich geprüft wurden. Wenn es Unregelmäßigkeiten gibt haftet immer der Vorstand, so wie er beim Vereinsregister (Amtsgericht) eingetragen ist.
Gruß Petra
Müssen in einem neuen Verein gleich die Kassenprüfer am Gründungstag gewählt werden?
Guten Abend Nile1910,
vielen Dank für dieses Feedback, vielleicht können Sie ja auch dazu im Portal ein „Lachmännchen“ oder eine positive Bewertung vergeben. Das wäre echt nett!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Lutz Bernard, Ass. jur
vielen Dank für die Antwort.