Müssen Kinder für die Schulden der Eltern aufkommen, wenn die Eltern nicht in Deutschland wohnen und somit von den Gläubigern nicht belangt werden können?
Müssen Kinder für die Schulden der Eltern aufkommen, wenn die
Eltern nicht in Deutschland wohnen und somit von den
Gläubigern nicht belangt werden können?
Nein. müssen sie nicht.
Das wäre nur dann der Fall wenn die Kinder für die Eltern eine Bürgschaft übernommen hätten.
Auch ohne Gruß u.s.w.
Man sollte sich mal die Netiquette dieses Forums durchlesen!
ramses90
Zu Lebzeiten der Schuldner nicht, sofern sie die Verbindlichkeiten weder mit unterschrieben (Gesamtschuldner) noch eine Bürgschaft abgegeben haben.
G imager