Müssen Kinder ihr Erbe aufbrauchen?

Hi,
ist es richtig, dass Kinder, so die Eltern Hartz IV-Geld kriegen gezwungen sind, das geerbte Geld als Kapital zu betrachten, dass sie zu ihrem Unterhalt verwenden müssen, bis es auf die Freibetragsgrenze geschrumpft ist?
Ja, ich hab diese Frage gerade so ähnlich noch mal in einem anderen Zusammenhang auf einem anderen Brett laufen, tadelt mich, wenn ihr wollt, aber ich will das dringend wissen.
Vielen Lieben Dank vorab, für alle weisen Antworten.
Susanne

Hallo.

ist es richtig, dass Kinder, so die Eltern Hartz IV-Geld
kriegen gezwungen sind, das geerbte Geld als Kapital zu
betrachten, dass sie zu ihrem Unterhalt verwenden müssen, bis
es auf die Freibetragsgrenze geschrumpft ist?
Ja, ich hab diese Frage gerade so ähnlich noch mal in einem
anderen Zusammenhang auf einem anderen Brett laufen, tadelt
mich, wenn ihr wollt, aber ich will das dringend wissen.

Ich meine nein. Siehe auch http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/835/38…
Und irgendwann meine ich dazu ein Gerichtsurteil gelesen zu haben…

Mal schau’n
mfg M.L.

Na genau dass habe ich befürchtet
Hi Markus.
in dem Artikel steht ja genau das drin, ganz am Ende, er muß nichts ans Amt zahlen, aber er kriegt kein öffentliches Geld bis alles -bis auf den Freibetrag- aufgebraucht ist.
Vor vielen Jahren hinterlassen um die Ausbildung zu gewährleisten, landet es dann als Butter auf Brot. Genau so steht es da.
Lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Susanne

Hallo,

ich würde auf „Ja“ plädieren. Dieses Thema ist wohl so zu behandeln wie auch im Rahmen von Erbschaften bei Unterbringung in einem Heim. Wer vor Eintritt einer Leistung Teile seines Vermögens vererbt hat, hat zuerst einmal ( oder die Behörde) Anspruch an den Erben. Dieser hat das Erbe zur Erstattung öffentlicher Leistung aufzubrauchen. Das Erbe ist kein selbst erwirtschaftetes Vermögen, das schützenswert ist. Würde man dem folgen, dass der Erbe nicht zahlen muss, könnte jeder Empfänger staatlicher Leistungen noch schnell vor Eintritt der Leistung das Erbe zur Erzielung staatlicher Leistungen verschieben.

Ein anderer Fall stellt ein Urteil dar, dass einem Hilfeempfänger, der selbst erbt Konsequenzen aufgibt, denn er hat das Erbe nicht aufzubrauchen.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Das Erbe ist kein selbst
erwirtschaftetes Vermögen, das schützenswert ist.

Hier muss ich Widerspruch anmelden. Gegenbeispiele lassen sich sicher im Breich Landwirtschaft oder bei Familienbetrieben finden.
Ein vorzeitig ausbezahlter Erbteil kann meiner Ansicht nach sehr wohl als Gegenleitung für eine handfeste reale Leistung gedacht sein. (Wie das dann letztlich gerichtlich beurteilt wird, ist eine andere Sache) Im Ergebnis kann nicht es aber nicht sein, dass Geschäfte unter Familienmitgliedern auf alle Zeit widerrufbar sein sollen, während Geschäfte mit Fremden einzuhalten sind.

Ciao R.

Hi Susanne,

da kann ich nicht ganz folgen: Von wem haben die Kinder denn geerbt? Von den Eltern nicht, die leben ja noch, wenn auch von Hartz IV. Und warum sollen die Kinder das von woher auch immer Geerbte aufbrauchen müssen?

Gruß Ralf

Hi Susanne,

Hi Ralf

da kann ich nicht ganz folgen: Von wem haben die Kinder denn
geerbt?

Von den Goßeltern? Von Onkeln und Tanten? Von Halbgeschwistern? Die Auswahl möglicher Sterbender ist doch insgesamt groß und wenn die dann vorher ein Testament machen in dem so was steht wie: Ich will dass das Kind Geld erbt, dann tut es das meist auch.

Von den Eltern nicht, die leben ja noch, wenn auch von
Hartz IV. Und warum sollen die Kinder das von woher auch immer
Geerbte aufbrauchen müssen?

Weil es Vermögen ist und es nur einen Freibetrag gibt, den man in einem solchen Fall behalten darf. Kinder müssen zwar ihre Eltern nicht unterstützen, aber das Kindergeld wird voll als „Einkommen“ der Eltern gewertet und das Kind darf sich selbst aus dem Erbe versorgen, bis nur noch der Freibetrag übrig ist.
Und wenn meine Informationen stimmen, kann man, wenn man Hartz-Geld bezieht, und ein solches „wohlhabendes“ Kind im Haushalt wohnt noch nicht einmal langfristige Anschaffungen machen, um den Geldwert in Sachen zu erhalten, das darf man nur vor dem Antrag.

Gruß Ralf

Gruß zurück an einen, der offensichtlich nicht langzeitarbeitslos ist
:wink: Susanne

Hallo,

Das Erbe ist kein selbst
erwirtschaftetes Vermögen, das schützenswert ist.

Hier muss ich Widerspruch anmelden. Gegenbeispiele lassen sich
sicher im Breich Landwirtschaft oder bei Familienbetrieben
finden.

Ich bin auf die allgemeine Frage eingegangen. Dass es diverse Sonderregelungen gibt, die aber auch nur innerhalb einer Frist gültig sind, ist hier schon bekannt. Ist aber erkennbar - und hierauf ist juristisch abzustellen - dass jemand in absehbarer Zeit staatliche Hilfen benötigt und der Betroffene verirbt noch schnell sein Vermögen oder einen Teil dessen, weil er glaubt, so den eigenen Einsatz seines Kapitals für seine Pflege nicht aufbringen zu müssen, so kann der Erbe durchaus in Haftung genommen werden, ja, in Sonderfällen kann sogar auf Antrag der Behörde die Nichtigkeit des Erbes betrieben werden.

Ein vorzeitig ausbezahlter Erbteil kann meiner Ansicht nach
sehr wohl als Gegenleitung für eine handfeste reale Leistung
gedacht sein. (Wie das dann letztlich gerichtlich beurteilt
wird, ist eine andere Sache)

was er kann, ist ja unbestritten. Hier geht es um die Frage, ob eine Behörde auf das Erbe zugreifen kann.

Im Ergebnis kann nicht es aber

nicht sein, dass Geschäfte unter Familienmitgliedern auf alle
Zeit widerrufbar sein sollen, während Geschäfte mit Fremden
einzuhalten sind

Es geht auch nicht auf Ewigkeit, sondern es sind Grenzen zwischen einem und zehn Jahren gesetzt.

Grüsse Günter