müssen kontoauszüge ab und zu vorgelegt werden bei wohngeldbezug?
hallo ,
nein normalerweise nicht ,wichtig ist --mietvertrag,nebenkostenabrechnung,vermieterbescheinigung,arbeitgeberbescheinigung (vom chef aufgefüllt)und die lohnabrechnungen!
solltest du leistungen vom arbeitsamt bekommen alg2 oder ähnliches ,bekommst du kein wohngeld
müssen kontoauszüge ab und zu vorgelegt werden bei
wohngeldbezug?
Hallo mattikiel,
ich hatte auch schon einmal 2 Jahre lang Wohngeld bezogen. Ich musste nur bei der Anmeldung einmal meinen Kontoauszug vorlegen - danach nie wieder.
Für meine Mutti hatte ich vor 2 Jahren auch einen Antrag gestellt, musste auch beim ersten Mal den Tagesauszug vorlegen -seit dem wurde nie wieder danach gefragt. Mehr kann ich dazu also auch nicht sagen.
Alles Gute
Puddelchen
vielen dank für die schnelle antwort ,hilft mir weiter
müssen kontoauszüge ab und zu vorgelegt werden bei
wohngeldbezug?
das kann ich mir nicht vorstellen; weiß es aber nicht.
Gruß, Sabine