Wegen Sterbefall muss eine Wohnung geräumt werden, die 1977 bezogen wurde. Es liegt noch ein DDR-Mietsvetrag zugrunde. Es handelt sich u.a. um eine Küche mit Durchreiche. Zur Küche gehören bzw. gehörten noch Herd und Spüle, 1 Hängeschrank und 2 kleine Beistellschränke. Bei der heutigen Abnahme verlangte der neuzeitliche Vermieter, dass bis auf Herd, Spüle und der Durchreiche die anderen Schrankteile entfernt werden müssen. Schock! Der jetzige Vermieter behauptet, dass die Teile schon lange abgeschrieben sind und somit in das Eigentum des Mieters übergegangen sind. Der Vermieter beruft sich dabei auf einen Nachtrag von 1999 mit folgendem Wortlaut: „Die in der Wohnung befindlichen Einbaumöbel sind mit Wirkung vom xx.xx.1999 nicht mehr Bestandteil der Mietsache. Somit entfällt der monatliche Betrag iHv xxDM. Sofern der Einbau einer neuen Einbauküche erfolgt, wozu hiermit bereits die Genehmigung erteilt wird, sind nachfolgende Punkte zu beachten: …“ Dieser Nachtrag wurde auf Wunsch des Mieters getätigt, da zu diesem Zeitpunkt die Einbaumöbel mehr als abbezahlt waren. Hierbei handelte es sich lediglich um eine längst fällige Korrektur eines rechtsgrundlosen Zahlbetrags. Da jedoch kein Wunsch bestand, sich von den alten Einbaumöbeln zu trennen, stehen diese nun immer noch an der gleichen Stelle, wie am Einzugstag seit mehr als 36 Jahren. Und nun soll der Altmüll vom Vermieter durch den Mieter entsorgen??? Der Mieter hatte ein Räumungsteam beauftragt, die Wohnung zu räumen, natürlich ohne die Schränke in der Küche, weil diese ja dem Vermieter gehören. Extra mit Zettel beklebt- "stehen lassen-Vermieter“. Nun die Frage: Wer muss die Schränke entfernen??? Eilt-Termin der Abnahme am 26.02. danke
Die Möbel sind seit 1999 in das Eigentum des Mieters übergegangen. Darum ist auch der Mieter für die Entsorgung zuständig.
Der Mieter hat die Küchenschränke zu entfernen, da es diese nachträgliche Vereinbarung gibt. Bleibt zu hoffen, dass die Miete damals entsprechend reduziert wurde. Anderenfalls hätte sich der Mieter die Küche ohne diese Vereinbarung regelmäßig erneuern lassen können.
Moin, ich fürchte die Möbel mußt Du entsorgen, dem Sinn nach - die Möbel wurden abbezahlt- sind also in den Besitz de Mieters übergegangen.
Gruß connection
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Der Vermieter beruft sich dabei auf einen Nachtrag von 1999 mit folgendem Wortlaut: "Die in der Wohnung befindlichen Einbaumöbel sind mit Wirkung vom xx.xx.1999 nicht mehr Bestandteil der Mietsache. Somit entfällt der monatliche Betrag iHv xxD M. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5cwop
Hallo!
… die anderen Schrankteile entfernt werden müssen. Schock!
Ein Schock und Aufwerfen von Rechtsfragen wegen weniger zu entfernender Teile? Ein Hängeschrank wird abgehängt. Wenn man ihn nicht gebrauchen kann, wird er mit ein paar Handgriffen zerlegt und als flaches Paket entsorgt. Ein bißchen Staub wegwischen - fertig. Ist in einer Viertelstunde erledigt.
Gruß
Wolfgang
Genauso wollte ich auch gerade antworten. Wo ist das Problem die „so altersschwachen“ Schränkchen zu zerlegen und zu entsorgen?
Rechtlich ist die Vertragsänderung, zu der der Vermieter wahrscheinlich nicht verpflichtet war, doch wohl eindeutig. Das hat mit den Jahren sicherlich eine hübsche Summe eingespart.
Da wäre das Erbe etwas kleiner ausgefallen.
Manche Leute sind einfach dreist.
Im Übrigen bringt es immer was, mit dem Vermieter einfach mal wegen Renovierung, Übergabe usw. rechtzeitig zu reden. Dann gibt es auch keine Überraschungen.