Müssen Leiharbeiter übernommen werden?

Hallo Experten,

Eine Frage zu Leiharbeitern und deren Übernahme:
Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass ein Leiharbeiter übernommen werden _muss_ wenn er soundsolange in einem Unternehmen eingesetzht war und wenn ja: Nach welchem Zeitraum ist die Übernahme fällig?
Letztens hatte ich gehört, dass das nach zwei Jahren der Fall sein soll, konnte jedoch keine verlässliche Quelle ausmachen, die das bestätigt oder dementiert.

(Vom wirtschaftlichen Nutzen, einen Leiharbeiter über mehrere Jahre anzuheuern, sei hier mal abzusehen :wink:)

p.s.: Gesucht hatte ich bereits mit Google nach:
„Übernahme von Leiharbeitern“
„müssen Leiharbeiter übernommen werden“
und
„ab wann müssen Leiharbeiter übernommen werden“

Eine Brauchbare Antwort kam dabei jedoch nicht bei raus …

Danke für’s lesen und beantworten im Voraus :smile:

Gruß,
Ich =)

Hallo,

Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass ein
Leiharbeiter übernommen werden _muss_ wenn er soundsolange in
einem Unternehmen eingesetzht war

Nein, die gibts es nicht mehr (gabs vor etlichen Jahren mal im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

MfG