Habe eine Frage, die mir schon länger auf den Nägeln brennt und wozu ich auch im Archiv leider nichts gefunden hab.
Ist man dazu verpflichtet, Mahngebühren zu begleichen?
Ich meine einmal gehört zu haben, dass dem nicht so ist. Wenn jemand hierzu die genaue Gesetzeslage kennt, bzw. auch einen § nennen kann, wäre das super!
Ist man dazu verpflichtet, Mahngebühren zu begleichen?
Gar nix musste, nur sterben.
Ich meine einmal gehört zu haben, dass dem nicht so ist. Wenn
jemand hierzu die genaue Gesetzeslage kennt, bzw. auch einen §
nennen kann, wäre das super!
Kommt drauf an, wem Du wieviel schuldest und welche vertragliche Verpflichtungen Du eingegangen bist. Eine Privatfirma wird froh sein, ihr Geld bekommen zu haben. Und Du drohst: Wollen Sie nen Kunden vergraulen? Genau wie Skontozahler zu gerne nach oben aufrunden, kannst Du dann eben nach unten abrunden Als gerechten Ausgleich.
Und einen Fehler darfst Du auf keinen Fall machen: Einem Inkassounternehmen überhaupt antworten, geschweige denn, was bezahlen: immer an die Firma direkt; denn ein Inkassounternehmen beauftragen ist das Privatvergnügen Deines Gläubigers.
Sollte es sich um Kleinbeträge handeln, hilft auch schon mal warten; denn auch Mahnen kostet Geld
Ja aber wie ist das mit Inkasso-unternehmen. Wenn ich eine Rechnung nicht bezahlt hat, und die Firma ein Inkassounternehmen beauftragt. Darf ich dann einfach an die Firma direkt zahlen und das Inkassounternehmen und dessen Gebühren interessieren mich dann nicht mehr??