Müssen Mieter ihre Stromzähler selbst ablesen?

Hallo.

Ich bin Mieter in einem ganz normalen berliner Mehrparteien-Mietshaus.
Zu meiner Verwunderung bekomme ich nun aber seit ein paar Jahren einmal pro Jahr jeweils eine Benachrichtigung von meinem Stromanbieter (Vattenfall), mit der Bitte, den Stromzähler im Keller abzulesen und den Zählerstand zu übermitteln, da mein Verbrauch ansonsten geschätzt werden müsse.

Bislang hat das aber meiner Kenntnis nach stets ein von Vattenfall beauftragter Ableser erledigt.
(Ich wüsste gar nicht genau, wo bzw. welcher „mein“ Zähler ist.)

Auf meine Nachfrage, warum das neuerdings MEINE Aufgabe wäre, wurde mir seitens Vattenfall mitgeteilt, dass es bei der Übermittlung durch einen „richtigen“ (eigene Wortwahl) Ableser womöglich ZWEI MONATE dauern würde, bis der Zählerstand Vattenfall erreicht.
Eine Antwort auf meine Frage, warum so lange, steht noch aus.

Daher möchte ich hier die Frage in den Raum stellen, ob es tatsächlich Aufgabe ganz normaler Wohnungsmieter ist, den Zählerstand zu erfassen und zu übermitteln oder ob das nicht vielmehr Angelegenheit des Stromanbieters ist.

Grüße.

§ 40a EnWG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

„Haushaltskunden können einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn sie ihnen nicht zumutbar ist. Der Energielieferant hat bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 eine eigene Ablesung der Messeinrichtung nach Satz 1 Nummer 2 vorzunehmen und darf hierfür kein gesondertes Entgelt verlangen.“

Es dürfte halt schwierig werden, die fehlende Zumutbarkeit nachzuweisen.

Gruß
C.

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Es gehört zur Pflicht des Messstellenbetreibers.

Der Stromanbieter bekommt von diesem die Werte, der Stromanbieter bezahlt den Messstellenbetreiber.

In der Regel ist der Verbindungsnetzbetreiber zugleich der Messstellenbetreiber, wenn der Kunde keinen eigenen Anbieter mit dem Messstellenbetrieb beauftragt hat.

Konkret:
Das Netz gehört den Stadtwerken Musterstadt, der Strom wird von Alles-Billig-Energie GmbH bezogen.
Die Stadtwerke Musterstadt schicken den Ableser, die Werte werden an Alles-Billig-Energie übermittelt und Alles-Billig-Energie bezahlt den Stadtwerken Musterstadt einige Euro für den Messstellenbetrieb.

Dass du deine Zählerstände nicht selber regelmäßig überprüfst, halte ich für eine Nachlässigkeit, die sich einmal rächen könnte.

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Danke für die Antwort.
In welcher Weise rächen?

Vielleicht wurde dein Verbrauch die letzten Jahre bloß geschätzt. Vielleicht zu niedrig - es droht eine heftige Nachzahlung.
Vielleicht zu hoch - die Ansprüche auf Rückzahlung verjähren aber.

Vielleicht bezieht jemand anderes neuerdings Strom über deinen Zähler. Du merkst davon erst nach einem Jahr etwas.

Vielleicht ist ein Gerät defekt und bezieht extrem viel Strom.

Du bekommst halt jährlich eine Überraschung zugeschickt, viel Spaß beim Öffnen des Briefes.

Gerade wenn Strompreise extreme Sprünge machen, würde ich regelmäßig Zählerstände ablesen und an den Anbieter schicken, auch wenn der kein System zur regelmäßigen Selbstablesung und Übermittlung der Ablesewerte durch den Letztverbraucher hat.

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Zur größten Not wird das ein Mitarbeiter händisch eintragen. Manche haben dafür auch ein einfaches Online-Formular.


Als Mieter sollte man schon wissen, wo der eigene Zähler ist, man hat auch Anspruch drauf, den regelmäßig ablesen zu können. Das ist ja allerspätestens bei Einzug oder Auszug wichtig.

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WO kann dein Vermieter dir sagen.
Für die Antwort auf „welcher“?: Zähler haben eine Nummer - und die wird mir sogar in meinem Einfamilienhaus jedsmal mitgeteilt, so dass ich nur noch vergleichen brauche.

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Das Recht, die Selbstablesung zu verlangen, gilt aber nur für diesen Fall:

„Ablesung der Messeinrichtung vom Letztverbraucher mittels eines Systems der regelmäßigen Selbstablesung und Übermittlung der Ablesewerte durch den Letztverbraucher“

Wie so ein System der regelmäßigen Selbstablesung wohl aussehen muss? Eine jährlich zugeschickte Postkarte? Ich weiß es nicht.

Anekdotisch:
Am 29.12. stand der Stadtwerkeableser vor der Tür und las 2787 kWh ab.
Am 31.12. las ich 2812 kWh ab.
Am Neujahrstag meldete ich diesen Stand zusamen mit dem Ablesedatu online über das Portal an die Stadtwerke.
Da meine Selbstablesungen von den Stadtwerken nicht an meinen Stromanbieter weitergeleitet werden, meldete ich den Zählerstand zusätzlich am Neujahrstag meinem Anbieter. Dieser hatte jedoch für den 31.12. bereits eine Schätzung durchgeführt: 2755 kWh. Eine Korrektur wurde abgelehnt: „Für diesen Tag liegt schon ein Wert vor“.

Mal gucken, was mein Anbieter nun noch unternimmt und welchen Wert ich in der Jahresrechung finden werde. Das ist eine blöde Geschichte, weil ich eine gewerbliche PV-Anlage betreibe, deren Ertrag ich zuerst gewerblich verbrauche, den Überschuss privat nutze und erst den dann noch vorhandenen Überschuss einspeise. Meine Tabellenkalkulation beruht dabei auf tatsächlichen Ablesewerten des Stadtwerkezählers und des geeichten Zwischenzählers. Ich weiß noch nicht, wie ich das zurechtbiegen soll, wenn die Anbieterrechnung mit 2755 kWh rechnet und ich mit echten Ablesewert am Jahresende.

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Hallo,
selbst ablesen könnte nicht schaden. Es gibt manchmal Änderungen zum Jahreswechsel, wo bei der Schätzung ein Nachteil möglich wäre. Außerdem kann das auch als Kontrolle für die richtige Abrechnung sein.
Ich lese und melde meine Zählerstände zum 31.12. immer ab, auch wenn die Anbieter das nicht fordern. Es geht online und macht keinen besonderen Aufwand.
MfG

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