Müssen Möbel bei Auszug in Wohnung bleiben?

Hallo alle zusammen,

folgender (hypothetischer) Sachverhalt:
Wenn jemand ausziehen möchte und gerne ein paar Einrichtungsgegenstände aus der Küche mitnehmen möchte, welche beim Einzug von den Vormietern kostenlos überlassen worden sind, darf er das problemos?

Die selbst gekauften Sachen sind natürlich Eigentum und können mitgenommen werden, schon klar, was mich jedoch interessieren würde ist, ob die von den Vormietern überlassenen Sachen beim Einzug in die Wohnung automatisch ins Eigentum vom Vermieter übergegangen sind oder aber ob man die Sachen auch mitnehmen dürfte. Es handelt sich bspw. um Elektrogeräte wie Kühlschrank, Backofen, Mikro, Spülmaschine etc.

Über Euro Kommentare und Meinungen bin ich schon sehr gespannt.

Gruß
Flo

Wenn jemand ausziehen möchte und gerne ein paar
Einrichtungsgegenstände aus der Küche mitnehmen möchte, welche
beim Einzug von den Vormietern kostenlos überlassen worden
sind, darf er das problemos?

Es handelt sich bspw. um
Elektrogeräte wie Kühlschrank, Backofen, Mikro, Spülmaschine
etc.

Das dürften bestimmt keine Erinnerungsstücke des Vormieters sein :wink:
Besser du fragt mal den VM, ob das nicht Bestandteil der mitvermieteten Kücheneinrichtung ist!

G imager

Hallo,

beim Einzug von den Vormietern kostenlos überlassen worden
sind

Wem? Den Nachmietern oder dem Vermieter? Oder gehört die Küche gar dem Vermieter?

Wenn sie nicht dem Vermieter gehören, wird der beim Auszug sogar darauf bestehen, daß sie entfernt werden, wenn die neuen Nachmieter nicht klar sagen, daß sie sie übernehmen. Kein Vermieter hat große Lust eine Wohnung selbst ausräumen zu lassen und sich dann mit den Mietern zu streiten, warum er das von der Kaution abzieht.

Cu Rene

Ich frage mich auch, ob es sich tatsächlich um die Küche des Vormiters handelt oder ob diese vom Vermieter stammt.

Näheres regelt der Mietvertrag. Zumindest sollte da vermerkt sein, ob eine Einbauküche (nach der hört es sich an) mit vermietet wurde oder nicht. Eine Nachfrage beim Vermieter schafft sicherlich auch Klarheit, denn die Frage wäre bspw. wie die Küche hinterlassen werden muss im Falle des Auszugs. Meistens sind zumindest Herd und Spüle vorhanden.

hallo florocke…ich denke, Sie werden sogar ALLE Sachen mitnehmen, …oder entsorgen müssen…es sei denn die Sachen sind Eigentum des Vermieters…ganz einfache Sache…den Vermieter fragen

mfG liebertee

Hallo alle zusammen,
schon mal danke für die Kommentare.
Ich hab den Mietvertrag nochmal durchgeschaut, da steht drinnen mit „Einbauküche“.
Ich werd denk ich mal den Vermieter fragen, aber da ich weiß das die Nachmieterin eigentlich die gesamte Küche so wie sie jetzt drinnen steht möchte, wird der eher sagen das ich nichts mitnehmen darf.
Gruß
Flo

Hallo Flo:

Sehr einfache Antwort:

  1. Niemals eine nicht völlig geleerte Wohnung übernehmen, es sei denn man hätte sie als „möbliert“ gemietet - wovon aber absolut abzuraten ist, schon da dann für den Mieter sehr unvorteilhafte Konditionen gelten und da dann schwierig zu beweisen ist, was vorher schon drin war - und was nicht.

  2. Als Mieter ist man jetzt in einer Zwickmühle:
    a) Einerseits darf man beim Auszug nichts in der Wohnung zurücklassen.
    b) Andererseits darf man nichts an sich nehmen, das einem nicht gehört.

Da sich diese Gegenstände vor dem Einzug bereits in der Wohnung befanden, muss die Vermieterin wissen, wem sie gehören.

D. h.: Will man diese Gegenstände mitnehmen, dann man sich von der Vermieterin schrfitlich versichern lassen, dass sie deren Eigentum sind (z. B. von Vormietern geschenkt) und dass Sie einem diese Sachen schenkt.

Oder: Die Vermieterin muss dem Mieter schriftlich versichern, dass diese Gegenstände ihr gehören und in der Wohnung verbleiben sollen.

Eine der beiden Möglichkeiten, aber bitte nur schriftlich und genau auflisten, welche Gegenstände genau gemeint sind.

So ist das.

Kurzer Nachtrag noch:

Ich persönlich würde mir von der Vermieterin schrifltich versichern lassen, dass die Sachen ihr gehören bzw. von Vormietern stammen und dass diese in der Wohnung belassen werden sollen.

Ansonsten kann es nämlich sein, dass irgendwann noch ein „Vorbesitzer“ auftaucht, und der Mieter sich dann rechtfertigen muss. Und das kann umständlich, kompliziert und u. U. sehr ärgerlich werden.

Also: Wenn der Mieter nicht so arm ist, dass er/sie auf diese Gegenstände angewiesen ist, sollten sie in schriftlicher Absprache mit der Vermieterin, genau aufgelistet, in der Wohnung belassen werden.

Kurzer Nachtrag noch:

Ich persönlich würde mir von der Vermieterin schrifltich
versichern lassen, dass die Sachen ihr gehören bzw. von
Vormietern stammen und dass diese in der Wohnung belassen
werden sollen.

Hi,

von mir würdest Du eine solche Bestätigung nicht kriegen, warum auch? Es sollte doch selbtverständlich sein, das man Sachen, die einem nicht gehören, nicht einfach mitnehmen kann.

Gruß
Tina