Hallo alle zusammen,
folgender (hypothetischer) Sachverhalt:
Wenn jemand ausziehen möchte und gerne ein paar Einrichtungsgegenstände aus der Küche mitnehmen möchte, welche beim Einzug von den Vormietern kostenlos überlassen worden sind, darf er das problemos?
Die selbst gekauften Sachen sind natürlich Eigentum und können mitgenommen werden, schon klar, was mich jedoch interessieren würde ist, ob die von den Vormietern überlassenen Sachen beim Einzug in die Wohnung automatisch ins Eigentum vom Vermieter übergegangen sind oder aber ob man die Sachen auch mitnehmen dürfte. Es handelt sich bspw. um Elektrogeräte wie Kühlschrank, Backofen, Mikro, Spülmaschine etc.
Über Euro Kommentare und Meinungen bin ich schon sehr gespannt.
Gruß
Flo