Z.B. kriege ich eine Rechnung von Debitel, die der Realität nicht entspricht. Wenn im Telefonat nicht entschieden wird und Beschwerde nichts bringt, habe ich Stress pur und muss zum Rechtsanwalt. Was ist im Falle, wenn das Gericht entschied, dass ich ich recht hatte? Müssen Telefonkosten ( mit dem Service ) ( ich gehe davon aus, dass nicht ich schuld an der falschen Rechnung, sonder Debitel war und wieso musste ich überhaupt Geld für das Telefonat ausgeben, wenn ich recht hatte ), moralischer Schaden und Rechtsanwaltkosten, bzw. Gerichtsosten von Debitel erstattet werden? Das war mal die erste Frage. Und nun die zweite: Muss ich mich unbedingst erstmal mit dem Anbieter telefonisch in Verbindung setzen oder kann sofort zum Gericht, denn ein Telefonat für mich kostenpflichtig wäre?
moralischer Schaden
was soll das sein?
was soll das sein?
Vielleicht die erhöhten Temperaturen?
Da setzen nicht nur PC’s aus.
)
erstmal mit dem Anbieter telefonisch in Verbindung setzen oder
kann sofort zum Gericht, denn ein Telefonat für mich kostenpflichtig wäre?
Und das Gericht arbeitet kostenlos ?
Und das Gericht arbeitet kostenlos ?
Nordlicht, GErichtskosten sollen mir vom Schuldige doch erstattet werden, oder? Das habe ich eigentlich auch gefragt
Und das Gericht arbeitet kostenlos ?
Nordlicht, GErichtskosten sollen mir vom Schuldige
Hervorhebung von mir
doch
erstattet werden, oder? Das habe ich eigentlich auch gefragt
Nö, haste nicht. Überhaupt wäre es für die Experten hier schön, wenn du dich
- an die Regeln hieltest (FAQ 1129)
- klar ausdrücktest.
Jo