hallo,meine Tochter hat mit Ihrem Freund schluss gemacht,der Mietvertrag lief auf beide,nun ist meine Tochter ausgezogen u. hat den Mietvetrag für Ihre Person gekündigt,ihr Ex-Freund ist noch in der Wohnung,meine Tochter bezahlt nun drei Monate Kündigungsfrist bis sie aus dem Vertrag entlassen ist,allerdings bezahlt sie die Warmmiete obwohl sie ja garnicht mehr in der wohnung wohnt,muss sie die warmmiete bezahlen oder die Kaltmiete?
PS.Das Geld überweist sie auf das gemeinsame Konto aus diesem ex-Mietverhältniss… wer weis Rat?
Hallo warstar,
das kann ich nicht verbindlich beantworten. Nach meiner Auffassung ist es ok, wenn Ihre Tochter die Warmmiete bezahlt. Es wäre dem Exfreund gegenüber unfair, wenn er allein die Kosten träge, da der gemeinsame Vertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist Ihrer Tochter läuft.
Vielleicht kann sie sich ja mit dem Ex dahingehend einigen, daß sie in der Kündigungszeit nur die Hälfte der Heizungsgrundkosten trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Guten Tag!
Grundsätzlich haften beide Parteien bis zum Ende der Kündigungsfrist für die monatlichen Mietzinsleistungen.
Da Ihr Ex-Freund die Wohnung weiter nutzt, sollte jeder die halbe Kaltmiete tragen und er die kompletten Nebenkosten. Er könnte lediglich gegenüber dem Vermieter versuchen, die Nebenkosten auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.
Die hälftige Miete sollte direkt auf das Vermieterkonto gezahlt werden.
L.G. Jihet
das einfachste ist, estmal einfach nichts zu bezahlen!
Auch kein Telefonkontrakt!!
wenn der Freund schreibt, sagen, doe Tochter hat gekündigt und der Freund ist alleiniger Mieter.
Wenn er weiter schreibt, (und ihm bleiben nur max. 6 Monate, wichtig ist, dem Vermieter per Boten (billiger) oder Einschreiben /Rücjschein die Kündigung bekannt geben!). So kann den Freund weitermieten oder auch kündigen.
Möglichst dem Vermieter mit der alten Adresse kündigen. Wenn er dann dahin schreibt, haben Sie das natürlich nichtr bekommen!
Hallo, guten Tag
Wer weiss ob sich der ex-Freund sich die Wohnung alleine leisten kann.Sie müssen für 3Monate die Warmmiete bezahlen. Bestimmt haben die Mieter eine Vereinbarung getroffen an die sie sich halten müssen.
Mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo, Sie haben im Prinzip Recht. Da sie nicht mehr in der Wohnung lebt, also auch keinen Verbrauch hat, müßte sie nicht.
Aber korrekt ist es aus rechtlicher Sicht, wenn sie sowohl ihren Anteil der Miete als auch ihren Anteil an den Nebenkosten überweist solange das Mietverhältnis offiziell andauert, sie bekommt diese Kosten ja verrechnet, nachdem eine (hoffentlich korrekte) Nebenkostenabrechnung vorgelegt wurde.
Grüße, Zita