Müssen Nebenkosten per Zahlungsbeleg nachgewiesen

Guten Tag,
eine Nebenkostenabrechnung enthält eine Rechnung des Verwalters (Sohn des Vermieters) an seinen Vater für erbrachte Gartenpflegearbeiten (Rasenmähen).
Es ist nicht erkennbar, ob diese Beträge tatsächlich geleistet wurden. Kann der Zahlungsbeleg hierüber verlangt werden ?

Gruß Peter

Guten Tag,
eine Nebenkostenabrechnung enthält eine Rechnung des
Verwalters (Sohn des Vermieters) an seinen Vater für erbrachte
Gartenpflegearbeiten (Rasenmähen).
Es ist nicht erkennbar, ob diese Beträge tatsächlich geleistet
wurden. Kann der Zahlungsbeleg hierüber verlangt werden ?

Meines Erachtens muss eine Rechnung vorgelegt werden können müssen.

Hallo Olaf,

mir ist bekannt dass dies ein Expertenforum ist. Deswegen sollten hier eigentlich keine Vermutungen geäußert werden. Aber in diesem Fall möchte ich mal eine Ausnahme machen.

Meines Erachtens muss eine Rechnung vorgelegt werden können müssen

Das wird wohl so stimmen, war aber nicht die Frage. Laut Peter liegt ja eine Rechnung vor.

eine Nebenkostenabrechnung enthält eine Rechnung des Verwalters

Ich hatte Peter so verstanden als ob er einen Beleg dafür sehen möchte, dass der Vermieter die Rechnung auch bezahlt hat.

Es ist nicht erkennbar, ob diese Beträge tatsächlich geleistet wurden. Kann der Zahlungsbeleg hierüber verlangt werden.

Und hier vermute ich, lautet die Antwort „nein“.

Meiner Meinung nach braucht der Vermieter seinen Mietern nicht zu beweisen dass er eine Rechnung bezahlt hat.

Gruß Horst